Aha, so funktioniert das also. Wenn Richter nicht so entscheiden, wie es genehm ist, dann macht man eben dicht. Nach diesem Prinzip handelt die bayerische Staatsregierung. Denn nun müssen im Freistaat wegen der Pandemie so gut wie alle Sportstätten in Innenräumen schließen. Wie ein trotziges Kind reagiert die Regierung damit auf die Entscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs. Dieser hatte die Schließung von Fitnessstudios aufgehoben. Aus nachvollziebarem Grund: Die Richter sahen einen Verstoß gegen das Gleichheitsgebot, weil andere Sportstätten geöffnet seien.