Nach dem ersten Teil des Plädoyers der Bundesanwälte im Mammut-Prozess gegen den NSU steht für die Ankläger fest: Das NSU-Trio handelte alleine. "Eine Existenz von rechten Hintermännern an den Tatorten des NSU, die einige Rechtsanwälte ihren Mandanten offensichtlich versprochen hatten, hat sich bislang weder in den seit sechs Jahren laufenden Ermittlungen und der Hinweisbearbeitung noch in der 360-tägigen Beweisaufnahme, bei der wieder jedem Hinweise darauf nachgegangen wurde, noch in den breit angelegten Beweiserhebungen der zahlreichen Untersuchungsausschüsse bewahrheitet."