Eine neue Heirat ist deswegen ausgeschlossen - außer, die Ehe wird vonseiten der Kirche für ungültig erklärt. Der Mediziner aber zog gegen seine Kündigung vor Gericht. Letztlich landete sein Fall vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH). Die Luxemburger Richter stellten am Dienstag fest: Der Arzt ist möglicherweise zu Unrecht entlassen worden. Schließlich habe das Privatleben des Mannes mit seiner beruflichen Tätigkeit nichts zu tun. Ob es sich bei der Kündigung nun um eine verbotene Diskriminierung handelt, muss jetzt das Bundesarbeitsgericht entscheiden. Ein guter Zeitpunkt, um den Blick aufs Wesentliche zu richten: Auch wenn die Kirche 2009 eine strenge kirchengesetzliche Kündigungsregelung von 1993 zugrunde legte, die die Kündigung vorsah - und auch wenn diese strenge Regelung inzwischen geändert wurde: Die Kirche muss umdenken, wie sie künftig mit Mitarbeitern umgeht. Ohnehin stünde der Institution ein Umdenken gut an. Kein Mensch versteht, warum ein Beschäftigter der Kirche seinen Job verlieren soll, weil er wieder heiratet. Dass es die katholische Kirche Geschiedenen so schwer macht, ist - entgegen der eigenen Lehre von Gottes- und Nächstenliebe - unbarmherzig und geht an der Realität vorbei. Das machen andere Kirchen besser.