Der in der Corona-Zeit abgesenkte Steuersatz für Speisen gilt seit Januar dieses Jahres nicht mehr. Statt sieben Prozent müssen die Betriebe nun wieder 19 Prozent bezahlen – wie vor der Pandemie. Vorweg lässt sich feststellen: Nicht alle Hotels, Wirtshäuser und Restaurants geben die Mehrwertsteuererhöhung weiter.