In Flugzeugen und Fernzügen nur mit Maske
Die bundesweite Maskenpflicht in Flugzeugen und Fernzügen ist im Infektionsschutzgesetz vorerst bis 23. September festgelegt. Auch im öffentlichen Nahverkehr mit Bussen und Bahnen gilt Maskenpflicht, die die Länder anordnen.
Grund für die Lockerungen sind demnach die jüngsten Entwicklungen in der Pandemie. Dazu zählen die Impfzahlen, die durch Infektionen entstandene Immunität und die damit einhergegangene Aufhebung von Beschränkungen in einer wachsenden Zahl europäischer Staaten.
Luftfahrtbranche setzt auf Freiwilligkeit
Die Luftfahrt begrüßte die neuen Empfehlungen. Sie würden die Notwendigkeit anerkennen, „von einer Notfallsituation zu einem nachhaltigeren Umgang mit Corona überzugehen“, heißt es seitens des Internationalen Luftfahrtverbandes IATA.
Die Bundesregierung solle sie zum Anlass nehmen und nun die Maskenpflicht an Bord von Flugzeugen aufheben, erklärte der Bundesverband der Deutschen Luftverkehrswirtschaft. Andere Länder hätten Reise-Vorgaben und die Maskenpflicht bereits fallengelassen.
Eine Lufthansa-Sprecherin sagte: „Es ist an der Zeit, auf Freiwilligkeit zu setzen, so wie es in anderen Bereichen des täglichen Lebens, etwa im Supermarkt oder Restaurant, inzwischen auch die Regel ist.“ In den Flugzeugen reinigten hocheffiziente Filter die Kabinenluft.