Ganz im Schatten der heißen Debatten um die Corona-Impfpflicht steht die Pflicht zur Masernimpfung. Und das, obwohl sie einen viel größeren Personenkreis trifft, als aktuell die Corona-Impfpflicht. Grundsätzlich müssen Beschäftigte im Gesundheitsbereich und der Pflege, in Schulen und Kinderbetreuungseinrichtungen, Bewohner von Asylbewerberunterkünften sowie Schul- und Kitakinder eine Impfung nachweisen. Am 1. August 2022 ist eine Übergangsfrist ausgelaufen, und Ungeimpfte werden nun zum Fall für das Gesundheitsamt. Wie ist die Lage im Fichtelgebirge?