Für Eltern, die ihr Kind nicht gegen die Masern impfen lassen wollen, war am 1. August ein wichtiger Stichtag. Dann lief die Übergangsfrist aus, die Erziehungsberechtigte dazu verpflichtet, für ihre Kinder einen Impfnachweis vorzulegen. Zumindest dann, wenn der Nachwuchs eine Schule, Krippe oder Kita besucht. Bei einer Neuanmeldung galt die Vorschrift bereits schon seit Längerem.