Marktschorgast - Für die öffentliche Wasserversorgungseinrichtung der Gemeinde Marktschorgast ist eine Neukalkulation und Neufestsetzung der Gebühren notwendig. In seiner Sitzung am Mittwoch traf der Gemeinderat die einstimmige Entscheidung, den künftigen Wasserpreis nicht über die Wasserentnahme zu decken, sondern über eine Erhöhung der Grundgebühr bei den Wasserzählern um jeweils die Hälfte der bisherigen Kosten. So erhöht sich die Grundgebühr für die normalen Wasserzähler - das sind rund 95 Prozent im Gemeindebereich - von bisher 48 Euro im Jahr um 24 Euro auf künftig 72 Euro im Jahr.