Noch Tage später gingen bei der Kripo oder dem Oberkotzauer Pfarrer Briefe ein, in denen sich die Frau angeblich selbst des Anschlags bezichtigte und sogar einen gemeinsamen Suizid mit ihren Kindern ankündigte. Allesamt hatte Markus Z. verfasst. Als Beweise seiner Rücksichtslosigkeit wertete Zuber, dass Z. nicht nur die Zutaten der Bombe auf den Namen einer ahnungslosen Bekannten im Internet bestellte. Auch die gefälschten Bekennerbriefe ließ er die Frau auf deren Arbeitsplatzdrucker ausdrucken, um keine Spur zu sich zu legen.
Von einem rücksichtslosen Vorgehen sprach auch Rechtsanwalt Peter Stich, der Nebenklägervertreter des geschädigten Kindes. Er verlangte eine Freiheitsstrafe von sieben Jahren und sechs Monaten. Gleich nach der Trennung habe Z. seine Ex-Partnerin noch zu einer Lebensversicherung über 400 000 Euro überredet – angeblich, um die Kinder im Ernstfall versorgt zu wissen. Wenig später seien an dem fast neuen Auto der Frau die Bremsen ausgefallen.
Von einem „Sorgerechtskrieg“ könne laut Stich im übrigen keine Rede sein. Die Frau habe sich nur gegen eine von Z. entworfene Vereinbarung gewehrt, wonach sie täglich nur eine Stunde zum Abendessen mit dem gemeinsamen Kind hätte verbringen dürfen.
Die Verteidiger Tim Schneider, Markus Leonhardt und Salome Götz verwiesen darauf, dass zum Zeitpunkt des „Bombenfundes“ die Ermittlungen gegen ihren Mandanten im Tatkomplex „Maoam“ wegen nicht ausreichender Beweise bereits eingestellt gewesen seien. Seitdem sei nicht ein einziger neuer und gewichtiger Beweis hinzugekommen. Schon deshalb müsse der Angeklagte in diesem Komplex freigesprochen werden. Ein objektiver Tatnachweis sei mit der für eine Verurteilung notwendigen Sicherheit nicht geführt worden.
Die Verteidiger kritisierten, dass sich die Beweisführung allein auf ihren Mandanten beschränkt habe. Mögliche Motive anderer seien nicht ernsthaft geprüft worden. Erst auf massiven Druck der Verteidigung habe das Gericht das Handy der Mutter des geschädigten Kindes nachträglich auswerten lassen. Dabei hätten sich Anhalte ergeben, dass diese sich einem früheren Partner wieder angenähert habe. Vielleicht, fragten die Verteidiger, sei Markus Z. dem neu erwachten Glück im Wege gestanden.
Die Verteidiger verwiesen darauf, dass sich die Belastungen ihres Mandanten im Tatkomplex „Maoam“ allein auf die Aussagen der Frau stützten. Es sei aber mehr als merkwürdig, dass diese den im Kindergarten ausgespuckten Kaubonbon wieder eingepackt und aufgehoben habe. Erst als die Rettungssanitäter kamen, um den Fünfjährigen in die Kinderklinik zu bringen, habe sie den Bonbon wieder herausgeholt.
Das Urteil wird am Freitag erwartet.