Lösche-Prozess Lebenslange Haft für Mörder von Sophia

Von Manfred Scherer
Der Angeklagte Boujeema L. im Gerichtssaal. Foto: Manfred Scherer Foto: red

BAYREUTH. Das Bayreuther Schwurgericht hat den 42-jährigen Fernfahrer Boujeema L. wegen Mordes an Sophia Lösche schuldig gesprochen und ihn zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt.

 
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In der gut einstündigen Urteilsverkündung erklärte der Vorsitzende Bernhard Heim, das Gericht habe keine Zweifel, dass die Bluttat an der 28-jährigen Anhalterin ein Mord war. Das Mordmotiv, nämlich die Verdeckung einer vorangegangenen Straftat, habe der Angeklagte selbst genannt. Die damals in Leipzig studierende Sophia Lösche wollte am 14. Juni 2018 nach Amberg trampen, am 15. Juni war die Geburtstagsfeier ihres Vaters geplant. Am Autohof Schkeuditz begegnete sie dem marokkanischen Fernfahrer Boujeema L., der sie mitnahm.

Mord als Beseitung einer Körperverletzung

Nach Überzeugung der Richter war Boujeema L. schon zu diesem Zeitpunkt in sexuell aufgeheizter Stimmung und wollte bei der jungen freundlichen Frau einen Annäherungsversuch wagen. Die letzte Möglichkeit hierfür war auf der Fahrt über die A9 nach Süden der Parkplatz Sperbes im Gemeindebereich Betzenstein – Sophia Lösche hatte dem Angeklagten in Schkeuditz auf Google maps gezeigt, dass sie an der Anschlussstelle Lauf/Hersbruck aussteigen wolle.

Also legte Boujeema L. einen für die Mitfahrerin überraschenden Halt am Parkplatz Sperbes ein und näherte sich ihr. Nach Überzeugung des Gerichts wies Sophia Lösche den Annäherungsversuch zurück, was den Angeklagten kränkte. Es kam zum Streit, in dessen Verlauf Sophia Lösche den Angeklagten ohrfeigte. Dies habe dem Angeklagten buchstäblich die „Sicherungen rausgehauen“. Boujeema L. griff zu einem Radmutterschlüssel und schlug ihn der Anhalterin auf den Kopf. Danach verließ der Fernfahrer die Fahrerkabine und überlegte bei einem zehn- bis 20-minütigen Aufenthalt, was er mit der Schwerverletzten tun solle. Überlegungen, Hilfe zu holen, habe Boujeema L. verworfen und sich entschlossen, die Frau als Zeugin für die vorangegangene Körperverletzung zu beseitigen. Er ging zurück und schlug - nun wieder bei klarem Kopf - der Schwerverletzten, die noch den Kopf und den Arm gehoben habe, erneut das rund ein Kilo schwere Metallwerkzeug auf den Schädel und tötete sie damit.

Anderen Tatversionen, etwa, dass Sophia Lösche schwerverletzt bis nach Frankreich transportiert und erst dort getötet worden sei, erteilte das Gericht eine Absage. In der Urteilsbegründung nahm das Gericht auch die Polizei in Schutz: Zum Zeitpunkt, als Sophias Verschwinden angezeigt wurde, sei die Studentin bereits tot gewesen.


Einen ausführlichen Bericht lesen Sie in der Donnerstagausgabe Ihres Nordbayerischen Kuriers.

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