Der einmütige Stadtratsbeschluss lautet am Mittwochabend: Das Bürgerbegehren ist zulässig. Gegen die eingereichte, neue Liste mit – nach Prüfung – 461 gültigen Unterschriften von Gemeindebürgern bestehen keine Einwände; das entspricht einem Quorum von 11,37 Prozent; notwendig waren mindestens 406 Unterschriften. Beim ersten Anlauf mit 524 Unterschriften hatte die Verwaltung noch 28 der damals 31 Listen als ungültig bewertet.
Lidl Bürgerbegehren in Hollfeld kommt
Elmar Schatz 07.06.2023 - 22:17 Uhr