Der einmütige Stadtratsbeschluss lautet am Mittwochabend: Das Bürgerbegehren ist zulässig. Gegen die eingereichte, neue Liste mit – nach Prüfung – 461 gültigen Unterschriften von Gemeindebürgern bestehen keine Einwände; das entspricht einem Quorum von 11,37 Prozent; notwendig waren mindestens 406 Unterschriften. Beim ersten Anlauf mit 524 Unterschriften hatte die Verwaltung noch 28 der damals 31 Listen als ungültig bewertet.