Bayreuth - Die Urteilsverkündung war mit Spannung erwartet worden – war das Verfahren doch ein klassischer Indizienprozess. Der Angeklagte machte von seinem Schweigerecht gebrauch, sodass das Gericht auf beweise, Indizien und Zeugenaussagen angewiesen war. Gleich zu Beginn der etwa dreiviertelstündigen Urteilsbegründung sprach der Vorsitzende Bernhard Heim der Bayreuther Kripo ein großes Lob aus: Die exzellente Arbeit der Ermittler habe das Gericht schließlich in die Lage versetzt, die Schuld des Angeklagten Manuel B. „zweifelsfrei“ festzustellen.