Urteil in Bayreuth Haft für Lebenswerk-Brandstiftung

Manfred Scherer

Das Landgericht hat den 27-jährigen Manuel B. wegen der Millionen-Brandstiftung und für eine Einbruchserie in Bayreuth schuldig gesprochen und eine Gesamtstrafe von sechseinhalb Jahren verhängt. Als Triebfeder für die Taten sahen die Richter der 1. Strafkammer Manuel B.’s Drogensucht, die Einbrüche seien Beschaffungskriminalität gewesen.

 
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Bayreuth - Die Urteilsverkündung war mit Spannung erwartet worden – war das Verfahren doch ein klassischer Indizienprozess. Der Angeklagte machte von seinem Schweigerecht gebrauch, sodass das Gericht auf beweise, Indizien und Zeugenaussagen angewiesen war. Gleich zu Beginn der etwa dreiviertelstündigen Urteilsbegründung sprach der Vorsitzende Bernhard Heim der Bayreuther Kripo ein großes Lob aus: Die exzellente Arbeit der Ermittler habe das Gericht schließlich in die Lage versetzt, die Schuld des Angeklagten Manuel B. „zweifelsfrei“ festzustellen.

B., ein nach synthetischen Cannabinoiden süchtiger Mann ging demnach zwischen Ende Februar und Anfang September 2020 auf Einbruchstouren, um mit Bargeld und Beutestücken seine Sucht zu finanzieren. Bei diesen Einbrüchen legte B. nach Überzeugung der Richter in drei Fällen Feuer, um einerseits Spuren zu vernichten und andererseits aus Verärgerung, weil die Beute so gering war. Die ersten zwei Brandstiftungen erfolgten in der Kleingartenkolonie an der Kulmbacher Straße, wo am 27. Februar 2020 eine Hütte in Flammen aufging, eine andere nur geringe Brandschäden hatte.

Die dritte Brandstiftung hatte extreme Folgen: In der Nacht zum 27. August brannte das sogenannte Rondell im Haus 1 des Lebenswerks nieder, dort waren Küche und Mensa untergebracht. Über 200 Feuerwehrleute aus der Stadt und aus dem Landkreis konnten ein Übergreifen der Flammen auf den Werkstattkomplex des Lebenswerks verhindern. Verantwortliche sprechen von einem Schaden von 15 Millionen Euro, das Gericht setzte den Schaden auf 7,7 Millionen Euro fest.

In der Urteilsbegründung führte Bernhard Heim aus, Manuel B. sei durch eine Indizienkette überführt. DNA-Spuren bringen den Angeklagten an einige Tatorte. Schuhspuren mit einem auffälligen Musten wiederum an andere Tatorte. Eine Film aus einer Überwachungskamera überführt Manuel B. beim Einbruch in den Kulturkiosk in der Wilhelminenaue in der nacht des 3. September 2020. Das war Manuel B.’s vorletzte Tat – bei der letzten tat im Anschluss, dem Einbruch in die staatliche Fachoberschule in der Körnerstraße wurde B. von Polizisten auf frischer Tat festgenommen.

Und kam in Untersuchungshaft, wo er laut Gericht seinen entscheidenden Fehler begangen haben dürfte: Dort brüstete er sich beim Eintreffen in der Zelle vor einem anderen Häftling mit den Worten: „Ich bin der Feuerteufel von Bayreuth.“ Der Aussage des Häftlings, der sich bei der Kripo meldete, weil er glaubte, für sein eigenes Verfahren Strafrabatt erhalten zu können, maß das Gericht hohe Bedeutung und eine hohe Glaubwürdigkeit zu: Der zeuge, dessen Vater anderswo beim Lebenswerk arbeitet, wusste, wovor Manuel B. sprach und er war bei seinem Auftritt als Zeuge im Prozess peinlich berührt, seinen ehemaligen Mithäftling zu belasten.

Gegen Manuel B. wurde auch die Unterbringung in der Entziehungsanstalt angeordnet. Er kann – nach Abzug von acht Monaten U-Haft – in sieben Monaten in die Therapie. Sollte er die nach zwei Jahren erfolgreich abschließen, kommt er zum Halbstrafenzeitpunkt unter Auflagen auf freien Fuß.

Das Urteil hätte ohne eine besondere Conona-Regelung nicht fallen können: Die Plädoyers sind mehr als zwei Wochen her, die Verkündung musste aufgrund der Quarantäne eines Richters verschoben werden . Wird ein Urteil nicht zwei Wochen nach den Plädoyers verkündet, platzt üblicherweise ein Prozess. Jedoch: Im März 2020 hatte eine Neuregelung diese Frist außer Kraft gesetzt.

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