Landrat Lippert kann nicht zaubern Außer Absichtserklärungen kommt bei der Bürgerversammlung in Immenreuth wenig heraus

Von Sarah Bernhard
 Foto: red

Die außerordentliche Bürgerversammlung zum Thema Familienferienstätte Immenreuth ist vorbei. Doch wie es weitergehen soll, weiß weiterhin keiner. Denn die Argumente, die am Freitag in der Turnhalle der Ferienstätte ausgetauscht wurden, waren zumeist altbekannt.

 
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Man kennt sie, die Argumente: Zu viele Asylbewerber; Gesellschafter handeln gegen die Interessen der Bürger; zu wenig Informationen auf der einen Seite. Keiner interessiert sich für die Rettung der Ferienstätte auf der anderen.

Neu ist, dass auf Einladung der Gemeinde auch Landrat Wolfgang Lippert (FW) mitdiskutiert. „Ihr Immenreuther“, sagt er, „ich bitte Euch, Ihr müsst an einem Strang ziehen!“ So hat das vor ihm noch keiner gesagt.

Investor fehlt

Und tatsächlich entsteht manchmal das Gefühl, dass das die Immenreuther beeindruckt. „Wir müssen überlegen, wie wir das Haus mit Leben füllen“, dieser Satz wird in der Diskussion immer wieder aufgegriffen.

Und führt doch immer wieder nur zur Erkenntnis, dass für alternative Projekte ein Investor fehlt. Auch Wolfgang Lippert kann keinen Ausweg präsentieren, weder als Landrat, noch als Aufsichtsratsvorsitzender des einzigen potenziellen Investors für die Asylbewerberunterkunft, der Kommunalen Entwicklungs- und Wohnungsbaugesellschaft mbH (Kewog). „Der Landrat kann nicht zaubern“, sagt er. Oder: „Nennen Sie mir ein Konzept, das sich rechnet, und die Kewog macht’s.“

54 Asylbewerber müssen noch aufgenommen werden

Ein paar neue Erkenntnisse hält der Abend aber doch bereit: Etwa die Zahl 770 000. Das sind die Rückzahlungen in Euro, die ein Käufer an Bund und Freistaat leisten müsste, wenn das Gebäude nicht mehr als Ferienstätte genutzt würde. Oder die Zahl 54. Das sind die Asylbewerber, die der Landkreis Tirschenreuth in diesem Jahr noch aufnehmen muss. Allerdings nur, wenn er sie in kleinen Wohnungen unterbringt. Für Gemeinschaftsunterkünfte wie die Ferienstätte eine wäre, gilt diese Begrenzung nicht.


Den ausführlichen Bericht lesen Sie in der Wochenendausgabe (13./14. Juli) des Nordbayerischen Kuriers.

Foto: Harbach

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