Landgericht Hof Freiheitsstrafen für Enkeltrick-Betrüger

  Foto: picture alliance/dpa/Karl-Josef Hildenbrand

Wertvoller Schmuck, für immer verloren: Das Landgericht in Hof beschäftige in den letzten Wochen eine "Enkeltrick-Bande". Eine Seniorin aus Kulmbach verlor Schmuck im Wert von 50.000 Euro. Nun ist das Urteil gefallen. 

 
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Mit Haftstrafen von vier Jahren sowie zwei Jahren und sechs Monaten ist vor dem Landgericht Hof der Prozess gegen zwei Mitglieder einer polnischen Enkeltrick-Bande zu Ende gegangen.

Die höhere der beiden Strafen erhielt der 31-jährige Tomasz T., der von der Bande als Geldabholer eingesetzt wurde – so auch beim Betrug an einer 81-jährige Frau aus Kulmbach. Durch einen Anruf angeblicher Polizisten wurde ihr im März dieses Jahres vorgespiegelt, dass ihre Tochter einen tödlichen Verkehrsunfall verursacht habe. Zur Abwendung einer Untersuchungshaft sei eine Kaution erforderlich.

Über Stunden sorgten die Täter dafür, dass die Frau keinen klaren Gedanken mehr fassen konnte. Aus Sorge um ihre Tochter fuhr die Seniorin dann mit ihrem Auto zu einem vereinbarten Treffpunkt in Hof und übergab auf einem Parkplatz in der Innenstadt Schmuck im Wert von 50 000 Euro an den Angeklagten T., der sie hier erwartete.

In einem weiteren Fall erhielt zehn Tage später eine 83-jährige Frau in Kempten einen Anruf. Wiederum gaben sich die Anrufer als vermeintliche Polizisten aus und logen vor, dass die Tochter der Seniorin einen tödlichen Verkehrsunfall verursacht habe. Als vermeintliche Kaution übergab die Frau an Tomasz T. Schmuck im Wert von knapp 115 000 Euro. Damit fuhr der Angeklagte T. nach Nürnberg und checkte in einem Hotel ein.

Er wartete dort auf den Mitangeklagten Lukasz M., einen Taxifahrer, den die Bande nach Nürnberg geschickt hatte, um die Beute abzuholen. In einem Beutel überreichte T. dem Boten Schmuck im Wert von knapp 80 000 Euro. Er wurde gefunden, als die Polizei den Boten bei Dessau-Rosslau auf der Autobahn stoppte. Der Rest der Beute im Wert von fast 37 000 Euro wurde im Hotelzimmer des Angeklagten T. aufgefunden. Wie er in seinem umfassenden Geständnis s erläuterte, wollte er diesen Teil der Baute selbst zu Geld machen. Seiner Freundin hatte er schon einmal Fotos der Schmuckstücke zum Auswählen geschickt.

Während Tomasz T. als Mittäter des Betrugs schuldig gesprochen wurde, erkannten die Richter bei Lukasz M. nur auf Geldwäsche, weil er die Beute nach Polen verbringen wollte. Die eigentliche Betrugshandlung war zu diesem Zeitpunkt schon abgeschlossen. Zulasten der beiden geständigen Angeklagten wertete das Gericht, so der Vorsitzende Richter Dietmar Burger in der mündlichen Urteilsbegründung, besonders die hohen Beuteschäden und den Umstand, dass die beiden geschädigten Seniorinnen noch heute psychisch unter den Taten leiden.

Der Staatsanwalt hatte für Tomasz T. eine Gesamtfreiheitsstrafe von fünf Jahren und für den Angeklagten Lukasz M. eine Freiheitsstrafe von drei Jahren und drei Monaten beantragt, weil sie sich wissentlich an einem perfiden Betrugssystem beteiligt hätten.

Die Verteidiger der Angeklagten betonten in den Plädoyers in welchen schwierigen Verhältnissen ihre Mandanten in Polen lebten und wie sehr sie die Haft belaste. Sie forderten jeweils Bewährungsstrafen für die Angeklagten.

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