Ob unfreiwillige Geldwäsche, Zahlungen an falsche Microsoft-Techniker oder Überweisungen an Liebesschwindler: Opfer von Internet-Betrugsmaschen, die Geld durch Bargeldtransfers via Western Union verloren haben, können noch bis zum 31. Mai Ansprüche gegen das Unternehmen geltend machen. Darauf weist das Polizeipräsidium Oberfranken hin. Voraussetzung sei, dass das jeweilige Delikt zwischen dem 1. Januar 2004 und dem 19. Januar 2017 begangen worden ist. Hintergrund sind Ermittlungen diverser US-Behörden und des US-Justizministeriums gegen Western Union.