Die Richter des Bundesgerichtshofs in Karlsruhe entschieden, dass ihre Kollegen des Hofer Schwurgerichts keine Fehler machten, als sie den Ex-Manager am 15. Juli vorigen Jahres wegen der Verabredung zum verbrechen der Geiselnahme schuldig sprachen und zu einer Freiheitsstrafe von fünf Jahren verurteilten. Hintergrund: Der Manager, der damals schon wegen des Vorwurfs der Untreue in Hof in Untersuchungshaft saß, hatte im Gefängnis versucht, die Entführung seines damaligen Vorsitzenden Richters zu organisieren. Dadurch wollte er seine Freilassung erpressen und wie der an sein gesperrtes Vermögen gelangen. Auch der Tod des Richters wäre ihm egal gewesen. Doch die Mithäftlinge gingen nur zum Schein auf das hochdotierte Angebot ein.
Schon zuvor war Krauses Revisionsantrag gegen sein erstes Hofer Urteil gescheitert. Eine Wirtschaftsstrafkammer hatte ihn zu einer Freiheitsstrafe von sechs Jahren verurteilt, weil er bei seinem damaligen Arbeitgeber rund 3,7 Millionen Euro veruntreut hatte. Dazu setzte er Scheinrechnungen über angebliche Beratungsleistungen ein, die es jedoch nie gegeben hatte. Ein Freund und möglicher Mittäter Krauses sitzt gegenwärtig in Brasilien in Auslieferungshaft.
Aus den beiden Urteilen, die nun rechtskräftig geworden sind, muss das Landgericht Hof in den kommenden Wochen eine Gesamtstrafe bilden. Joachim Dankbar