Bayreuth - Wer Anzeichen eines Anfallsleidens zeigt, muss damit rechnen, dass ihm umgehend der Führerschein entzogen wird. Die jeweils zuständige Behörde hat in dieser Frage noch nicht einmal einen Ermessensspielraum. Dies hat das Verwaltungsgericht Bayreuth in seiner jüngsten Verhandlung am Freitag dargelegt. Dort hatte ein Mann aus Hof gegen die Führerscheinstelle der Stadt geklagt, weil sie ihn unversehens zum Fußgänger degradiert hatte. Zu Recht, wie das Gericht befand.