Koblenz - Wer als Polizist in Rheinland-Pfalz seit über einem Jahr krank gemeldet ist, darf nicht in Gaststätten Getränke ausschenken. Tut er es doch, kann er zu Recht aus dem Polizeidienst entlassen werden, wie das Oberverwaltungsgericht in Koblenz laut Mitteilung vom Mittwoch entschied. Das gilt vor allem dann, wenn die Nebentätigkeit gar nicht genehmigt war. (3 A 10118/21.OVG).