Kulmbach - Manchmal ist der Schritt vom Opfer zum Täter nur ein ganz kleiner. Auch wenn es dieser Fall wie wohl nur wenige andere in sich hat, Kopfschütteln auszulösen. Der Fall eines 70 Jahre alten Rentners aus dem Landkreis, der sich wegen Geldwäsche vor dem Amtsgericht verantworten musste, ist bemerkenswert. Obwohl ihn die Afrikaner gewaltig übers Ohr gehauen hatten, wurde der Mann jetzt auch noch vom Kulmbacher Amtsgericht zu einer Geldstrafe in Höhe von 90 Tagessätzen zu jeweils 20 Euro (1800 Euro) verurteilt.