Jeder hat nun das "Recht auf Vergessenwerden" oder das "Recht auf Löschung", erklärt Johannes Caspar, Hamburgischer Beauftragter für Datenschutz und Informationsfreiheit. "Dieses bietet allen Personen die Möglichkeit, personenbezogene Daten löschen zu lassen, und damit ein Mittel, um beispielsweise gegen unerwünschte Kontaktaufnahme durch Unternehmen vorzugehen." Personenbezogene Daten sind Name, Adresse, das Alter, Vorlieben oder andere Merkmale, die sich eindeutig auf eine Person beziehen. Wer möchte, kann vom Unternehmen verlangen, dass dieses die gespeicherten Daten über ihn löscht, erklärt Christine Steffen von der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen. "Dazu sind Unternehmen unter bestimmten Voraussetzungen verpflichtet. Zum Beispiel, wenn der Verbraucher seine Einwilligung in die Datenverarbeitung widerruft. Ebenso, wenn er der Datennutzung für Direktwerbung widerspricht."