„In dubio pro reo“- im Zweifel für den Angeklagten. Dieser juristische Grundsatz kam einem 22-jährigen Mann zugute, dem die Staatsanwaltschaft einen Versuch der schweren Körperverletzung zur Last gelegt hatte.
Kulmbach Schlägerei an der Kieswäsch bleibt ungeklärt
Klaus Rössner 21.04.2022 - 12:31 Uhr