Kulmbach - Ja, es soll sie geben, Gefälligkeitsatteste für Patienten, die einen Arzt aufsuchen und um eine Befreiung von der Maskenpflicht bitten, weil sie mit Atemschutz schlecht Luft oder Beklemmungen bekommen, weil sie zu viel CO2 einatmen, weil sie Kopfschmerzen oder Hautreizungen haben. Aber wer ein sogenanntes Gefälligkeitsattest hat, verstößt gegen die Vorgaben, die sich aus den derzeitigen Regelungen des Freistaats Bayern ergeben, wie der Leiter des Corona-Krisenstabs am Kulmbacher Landratsamt, Oliver Hempfling, betont. Eine Befreiung von der Maskenpflicht brauche eine fundierte ärztliche Diagnose eines Krankheitsbildes, sagt Hempfling.