Kulmbach: Infektionszahlen steigen Ab sofort Maskenpflicht in der Innenstadt

In vielen anderen Städten gilt es bereits. Nun führt auch der Landkreis Kulmbach eine Maskenpflicht an bestimmten öffentlichen Plätzen ein. Foto: picture alliance/dpa/Hauke-Christian Dittrich

Was einige Zeit als nicht nötig empfunden wurde, wird jetzt doch eingeführt. Die neuen Regeln gelten zwischen 7 Uhr morgens und 20 Uhr am Abend.

 
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Kulmbach - Größere Städte haben sie schon längst, die Maskenpflicht in bestimmten viel frequentierten Straßenzügen. Jetzt ist es auch in der Stadt Kulmbach so weit. Das Landratsamt hat am Mittwoch eine Allgemeinverfügung erlassen. Sie gilt ab diesem  Donnerstag. Täglich zwischen 7 Uhr und 20 Uhr sind nun im Bereich der Kulmbacher Innenstadt die Masken auch im Freien Pflicht, über all da, wo die Stadt Kulmbach Schilder aufgestellt hat. Die sind ebenso zahlreich wie unübersehbar.

„Trotz des seit Anfang November in Deutschland geltenden Teil-Lockdowns hat sich das Pandemiegeschehen in den letzten Tagen und Wochen nicht im erhofften Ausmaß beruhigt. Das Infektionsniveau ist weiterhin hoch“, teilt das Landratsamt mit und verweist darauf, dass auch im Landkreis Kulmbach die Zahlen wieder stark angestiegen sind. Das ist bayernweit der Fall. Deswegen seien die seit Anfang November geltenden Infektionsschutz-Maßnahmen nicht nur verlängert, sondern in Teilen sogar vertieft worden. Das betrifft auch die Einführung einer Maskenpflicht an allen Orten mit Publikumsverkehr in den Innenstädten. Die genaue Festlegung dieser Orte hat der Gesetzgeber den zuständigen Behörden überlassen. Was zunächst für eine Kleinstadt wie Kulmbach nicht für nötig befunden wurde, gilt nun auch dort.

Rauchen ja, aber nur mit Abstand

„Im Einvernehmen mit der Stadt Kulmbach hat das Landratsamt Kulmbach daher im Rahmen seiner Ausfüllungskompetenz diese Innenstadtbereiche festgelegt und eine Allgemeinverfügung erlassen. Diese legt eine Zone fest, innerhalb derer die Pflicht besteht, auch im Freien eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen“, informiert das Landratsamt. Folgende Bereiche in der Stadt Kulmbach sind davon betroffen: Fritz-Hornschuch-Straße, Kressenstein ab Einmündung Fritz-Hornschuch-Straße bis Kreisverkehr Sutte, Holzmarkt, Langgasse, Grabenstraße, Marktplatz, Spitalgasse, Grabenstraße, Sutte zwischen den beiden Kreisverkehren, Webergasse, Klostergasse, Buchbindergasse, EKU-Platz. Die Maskenpflicht endet voraussichtlich am 20. Dezember, heißt es. Zum Essen, Trinken oder Rauchen darf die Maske abgesetzt werden, wenn für diesen Moment mindestens 1,5 Meter Abstand zu anderen Menschen gehalten wird.

Bei den betroffenen Flächen handelt es sich nach Behördensicht um die die zentralen Begegnungsstätten in der Stadt Kulmbach. Auf vergleichsweise engem Verkehrsraum treffen sich dort Fußgänger, Radfahrer, Kunden des Einzelhandels und von Dienstleistungsbetrieben. Auch viele Schüler halten sich dort auf. In den festgelegten Masken-Raum fällt insbesondere auch der EKU-Platz. Der wurde in die gleiche Kategorie eingeordnet wie zum Beispiel Parkplätze von Discountern. Dort besteht die Maskenpflicht bereits seit Montag. „Dies regelt die 9. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung unmittelbar. Einer weiteren Festlegung bedarf es hierfür nicht“, sagt Oliver Hempfling, der Leiter der Koordinierungsgruppe Corona am Landratsamt Kulmbach. „Auch unser Besucherparkplatz am Landratsamt ist davon betroffen.“

Landrat Söllner: Helfen wir alle zusammen

Landrat Klaus Peter Söllner bittet die Bevölkerung um Verständnis und Unterstützung. „Noch vor zwei Wochen waren wir der einzige Landkreis in Bayern mit einer 7-Tages-Inzidenz von unter 50. Seitdem hat sich unser Inzidenz-Wert mehr als verdoppelt. Daher bitte ich Sie: Lassen Sie uns alles dafür tun, diesen Trend zu stoppen! Helfen wir alle zusammen!“

Die Allgemeinverfügung liegt während der Dienstzeiten im Landratsamt aus und ist auch über die Website der Behörde abrufbar.

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