Kulmbach - Selten passten bei einem Gerichtsverfahren der Angeklagte und die ihm zur Last gelegten Taten offensichtlich so wenig zusammen wie dieser Tage am Jugendschöffengericht. Der schwere Vorwurf des Versuchs einer räuberischen Erpressung stand zur Verhandlung an, mehrere Jahre Haft sieht das Gesetz dafür normalerweise bei einem Erwachsenen vor.