Kuhstall war ein einziger Saustall

Von Nadine Gebhard
Ein Landwirt aus der Fränkischen Schweiz muss eine Geldstrafe bezahlen, weil er seine Kühe sehr schlecht behandelt hat. Foto: red Foto: red

Ein Landwirt aus der Fränkischen Schweiz stand am Donnerstag vor dem Amtsgericht Bayreuth. Ihm wurden Verstöße gegen das Tierschutzgesetz vorgeworfen. Richter Stefan Käsbohrer sah die Vorwürfe als gerechtfertigt an und verurteilte den Mann zu einer Geldstrafe von 4500 Euro.

 
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Der Landwirt besitzt derzeit 20 Rinder, Milchkühe und Mastvieh. Bei fünf Kontrollen durch das Landratsamt wurde Verstöße festgestellt, beispielsweise unzureichende Reinigung und nicht genügend Wasser für die Tiere. Am Schlimmsten aber waren die Verletzungen bei den Milchkühen. Bei manchen waren die Ketten, mit denen sie festgebunden waren, eingewachsen, und die Tiere hatten dadurch tiefe Wunden. Eine Kuh hatte eine Verletzung am Sprunggelenk, die wegen des verdreckten Gitters, auf den die Tiere standen, nicht heilen konnte.

Der Stall wurde umgebaut

Der Angeklagte sagte, dass die Missstände mittlerweile behoben seien, der Stall wurde umgebaut. Bei der bislang letzten Kontrolle gab es keine Beanstandungen. Der Richter fragte, warum die Wunden bei den Tieren nicht bemerkt wurden. „Ich habe mich falsch verhalten, das gebe ich zu”, sagte der Beschuldigte. Er schaute alle acht Tage die Tiere an.

Laut seinem Rechtsanwalt war er zu diesem Zeitpunkt etwas überfordert, weil er zusätzlich auf einem anderen Hof mithalf. Der Verteidiger war sich sicher, dass sein Mandant die Anbindehaltung aufgeben wird, da die nicht mehr erwünscht ist. Die Tierärztin sagte, dass der Betrieb bekannt sei und es schon oft Beanstandungen gab.

Bis zum Bauch im Mist

Die Tiere standen bis zum Bauch im Mist, Wasser fehlte und Kälber lagen in ihren Ausscheidungen. Es musste immer wieder nachkontrolliert werden. Außerdem gab es schon Bußgelder, aber zur Anzeige musste es kommen, weil Tiere verletzt waren, so die Zeugin. Von einer vorbildlichen Tierhaltung könne nicht die Rede sein.

Die Zeugin sieht den Grund für die Missstände darin, dass der Mann einem Vollzeitjob hat und seine Mutter zu alt sei, um die Kühe zu versorgen. „Es fehlt ihm an Verantwortungsgefühl und Empathie gegenüber den Tieren”, warf sie dem Angeklagten vor. Dem 43-Jährigen wurde von verschiedenen Seiten geraten, die Milchkuhhaltung aufzugeben und nur noch ein paar Masttiere zu halten. Aber bis jetzt hielt er an den Milchkühen fest.

Bewährungsstrafe gefordert

Der Staatsanwalt forderte eine siebenmonatige Bewährungsstrafe für den Angeklagten. Eine Geldstrafe sei nicht mehr ausreichend, da der Mann einschlägig vorbestraft sei. Außerdem mussten die Kontrolleure jedes Mal zu einer Veränderung drängen. Für den Angeklagten sprach, dass er geständig war und Reue zeigte, zudem sind die Mängel mittlerweile behoben.

Der Rechtsanwalt des Beschuldigten forderte hingegen eine Geldstrafe für seinen Mandanten. Eine Haftstrafe hielt er für nicht für angemessen.

Der Angeklagte überschätzte die eigenen Fähigkeiten, zeigte sich reumütig und nahm Geld für Verbesserungen in die Hand. „Er ist kein notorischer Tierquäler”, betonte der Anwalt.

Richter Stefan Käsbohrer verurteilte schließlich den Landwirt zu einer Geldstrafe von 4500 Euro.

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