Aßbichler kritisiert Anwältin Regina Rick scharf. Sie wirft ihr vor, sie trage das Verfahren "auf die Straße", verhalte sich "eines Organs der Rechtspflege unwürdig" und rügt vor allem, dass Rick mit ihrem prominenten Mandanten Manfred Genditzki, der 2023 nach 13 Jahren unschuldig in Haft freigesprochen worden war, im Laufe des Prozesses im Traunsteiner Gericht aufgetaucht war.
In seinem Fall hatte das Gericht in einem spektakulären Wiederaufnahmeverfahren entschieden, dass die Frau, für deren angebliche Ermordung er in Haft saß, bei einem Unfall gestorben sei. "Das ist natürlich genau vergleichbar", sagt Rick, die auch im Traunsteiner Verfahren Freispruch für ihren Mandanten gefordert hatte. Sie spricht von der "Verurteilung eines Unschuldigen sehenden Auges" und betont: "Sowas kann der BGH nicht akzeptieren."
Im Laufe des Verfahrens hatte Rick einen Befangenheitsantrag gegen Aßbichler gestellt wegen eines aus ihrer Sicht unzulässigen Mailwechsels zwischen der Richterin und der Staatsanwaltschaft. Diesen sieht Rick als Hauptgrund dafür, dass ihre Revision vor dem Bundesgerichtshof (BGH) Erfolg haben könnte.
Es bleibt die Trauer
"Wir geben jetzt unsere Verantwortung ab an das nächste Gericht", sagt Aßbichler und appelliert an alle Beteiligten, "sich dieser großen Verantwortung bewusst zu sein". Dann könne "die Wahrheit nicht mit Füßen getreten werden".
Über Hannas Eltern, die das Verfahren als Nebenkläger verfolgten, sagt Aßbichler, ihre Belastung sei "unvorstellbar". Das Traunsteiner Urteil sei für sie trotzdem erst einmal ein Schlusspunkt, betont ihr Anwalt Walter Holderle. Sie wüssten nun, dass ihre Tochter einfach "zur falschen Zeit am falschen Ort war". Er fügte hinzu: "Auf der anderen Seite wird Hanna nicht mehr lebendig und es bleibt die Trauer."