Für Züchter, sei es gewerblich oder hobbymäßig, ändert sich durch den Ausbruch konkret nicht viel. Die vorbeugenden Maßnahmen sind bereits strikt. Hühner, Gänse aber auch Tauben sollen derzeit von Wildvögeln ferngehalten werden. Auch deren Kot, der vom Himmel fällt, darf nicht in die Nähe der Tiere kommen. Daher gilt: Geflügel müssen hinter Wände und unter ein Dach. Es gelten die Stallpflicht und das Ausstellungsverbot. Hundehalter müssen sich aber umstellen. „Hunde müssen im Beobachtungsgebiet an die Leine. Das ist das Areal zehn Kilometer um den Fundort“, erklärt Illgen. Betroffen sind demnach die gesamte Stadt Hof, große Teile des Landkreises zwischen Feilitzsch und Schwarzenbach an der Saale sowie zwischen dem Hofer Ortsteil Wölbattendorf und Regnitzlosau. In dieser Zone liegt auch ein Teil des Vogtlandkreises in Sachsen. Hunde nicht frei laufen zu lassen ist Illgen zufolge geboten, weil virushaltiger Vogelkot an die Pfoten der Tiere gelangen könnte, den sie eventuell zu Geflügelbeständen weitertragen. Was nicht unter die Verordnungen fällt, ist der Handel. Illgen: „Jeder darf weiterhin seine Eier verkaufen, um seine Weihnachtsgans muss keiner Angst haben.“