Krankentransport: AOK bekommt Recht

Die AOK in Bayreuth und in Bamberg hat gegen den Freistaat geklagt. Die Polizei hatte wegen eines Krankentransports im Streifenwagen Geld von der Kasse gefordert. Foto: Daniel Karmann Foto: red

Nach einem Krankentransport in einem Polizeiauto sind zwei AOK-Stellen wegen rund 470 Euro gegen den Freistaat Bayern vor Gericht gezogen – und haben vorerst gewonnen.

 
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Es geht um einen Fall, der nach Ansicht des Bayreuther Verwaltungsgerichts grundsätzliche Bedeutung hat, wie ein Sprecher am Freitag sagte. Nämlich darum, wer die Erstattung von Transportkosten bei einer Krankenkasse beantragen kann. Zuvor hatte der Bayerische Rundfunk über den Fall berichtet.

Die Polizei war dem Sprecher zufolge im Jahr 2014 zu zwei sehr betrunkenen Männern gerufen worden, die Suizidgedanken äußerten. Die Beamten riefen einen Rettungswagen, der allerdings etwas länger brauchte – weshalb die Polizisten die beiden Männer kurzerhand selbst in ihrem Streifenwagen ins Krankenhaus fuhren.

Das Geld dafür wollte der Freistaat Bayern als Kostenträger der Polizei wiederhaben. Deshalb verlangte er die Summe von der AOK Bayreuth-Kulmbach und der AOK Bamberg zurück – und zwar direkt, nicht über den Umweg der beiden Männer. Diese hätten sich die Kosten von den Krankenkassen erstatten lassen können, wenn sich der Freistaat mit der Forderung an sie gewandt hätte. Die AOK-Stellen hatten vor Gericht argumentiert, dass es laut Gesetz auch nur so gehe – also über die Patienten.

Das Gericht gab den Kassen vorerst recht, ließ aber die Berufung zu. Der Freistaat Bayern kann sich nun an den Bayerischen Verwaltungsgerichtshof wenden.

dpa

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