Bayreuth - Der LBV hatte im August 2021 gegen die vom Landratsamt Wunsiedel erteilte Baugenehmigung geklagt, um insbesondere den Beginn der Rodungsarbeiten zu verhindern. Nachdem zwischenzeitliche Gespräche zwischen den Beteiligten mit dem Ziel einer außergerichtlichen Einigung gescheitert waren, hat das Bayerische Verwaltungsgericht Bayreuth nun über diesen Eilantrag entschieden und ihm stattgegeben.

Der Baugenehmigungsbescheid vom Landratsamt Wunsiedel sei „in wesentlichen Punkten nicht ausreichend bestimmt“, teilte das Gericht am Dienstag mit. Nun folgt in dem Rechtsstreit aber noch das Hauptsacheverfahren.

Die eingereichten Unterlagen enthielten kein Betriebskonzept, das die Nutzung des Parks ausreichend beschreibe. Deshalb könne nicht abschließend beurteilt werden, ob das Vorhaben zulässig sei. Die Baugenehmigung erweise sich damit bereits in formeller Hinsicht als rechtswidrig, begründete die Kammer ihre Entscheidung.

Nach der ersten Prüfung im Rahmen des Eilantrags stellte das Gericht jedoch auch fest, dass es gegen das Projekt an sich keine tiefgreifenden rechtlichen Bedenken gebe: Die Auswirkungen auf Flora und Fauna seien erfasst worden, die Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft würden ausreichend kompensiert.

Der Zweckverband, in dem die Landkreise Hof und Wunsiedel organisiert sind, plant am Kornberg auf etwa 22 Hektar einen Mountainbike-Park mit verschiedenen Strecken. Bereits jetzt ist dort ein Skilift installiert, kürzlich wurde das Kornberghaus mit gastronomischem Angebot eröffnet.

Der LBV übt an den Plänen für den Mountainbike-Park heftige Kritik. Es sei etwa nicht vorab geprüft worden, ob sich durch den Bau der Lebensraum von Auerhuhn, Weißrückenspecht und verschiedene Eulenarten verschlechtere.

In einer ersten Stellungnahme zeigte sich Wunsiedels Landrat Peter Berek zuversichtlich, dass es sich bei den vom Gericht festgestellten Mängel um "formale und heilbare Aspekte" des Genehmigungsverfahrens handle. Das Verwaltungsgericht habe ausdrücklich bestätigt, dass die natur- und umweltrechtlichen Anforderungen voll erfüllt worden seien. Zusammen mit den weiteren Partnern im Zweckverband - dem Landkreis Hof und den umliegenden Gemeinden - werde man die Auswirkungen des Gerichtsbeschlusses nun eingehend prüfen. Ob in diesem Jahr die Arbeiten weitergehen können, sei allerdings noch nicht absehbar.