So sammelte sich schnell die Liste mit Straftaten aus dem Bereich des Betäubungsmittelgesetzes. Am Ende waren es acht Anzeigen wegen des Besitzes unerlaubter Rauschmittel. Sieben Mal hatten dabei die Verkehrsteilnehmenden Cannabisprodukte bei sich, in einem Fall war es eine kleinere Menge der gefährlichen Droge Crystal.
Gefährliche Substanzen
Unter den Begriff gefährlicher Substanzen dürfte auch das Dopingmittel fallen, welches ein Mann in seinem Wagen transportierte. In Deutschland erlaubte Grenzwerte waren in seinem Fall um ein Vielfaches überschritten, weshalb die Substanzen sichergestellt wurden und gegen den Reisenden ein Strafverfahren eingeleitet wurde.
Ebenfalls verboten: der Elektroschocker, den ein Mann in seinem Fahrzeug transportierte. Von diesem musste er sich trennen. Dafür erhielt er aber ein Sicherstellungsprotokoll und die Möglichkeit, sich zum Tatvorwurf zu äußern.
Während des Kontrollbetriebs deckten die Kräfte den illegalen Aufenthalt eines serbischen Staatsbürgers auf, bemerken den fehlenden Versicherungsschutz eines Kfz und entstempelten das Kennzeichen des Fahrzeugs, blieben aber in einigen Fällen auch ohne Beanstandungen und wünschten den Verkehrsteilnehmenden eine gute Weiterfahrt.
Die Kontrolle eines Kleinbusses mit italienischer Zulassung dürfte den Polizistinnen und Polizisten jedoch in Erinnerung bleiben. Der ebenfalls italienische Fahrer sah alles andere als verkehrstüchtig aus, dies bestätigte auch ein Drogentest, der im Feld „THC“ ein positives Ergebnis anzeigte. Es folgte eine Blutentnahme. Die 500 Euro Bußgeld dürften hier ebenfalls empfindlich geschmerzt haben.
Musikgruppe aus Brasilien gestrandet
Die sich aufzeigende Misere war jedoch, wie die fünfköpfige Musikgruppe aus Brasilien, die sich hinten im Kleinbus befand, weiterreisen kann. Für sie stand noch am selben Abend ein Auftritt auf dem Programm. Das Problem: Keiner der Südamerikaner hatte eine Fahrerlaubnis, mit der er den Kleinbus auf deutschen Straßen hätte bewegen dürfen. Zudem offenbarte ein Blick in die geröteten Augen der Bandmitglieder, dass sich die rechtliche Frage nach dem Führerschein ohnehin erledigt hatte, da sie alle den äußeren Eindruck des Fahrers teilten und ebenfalls nicht fahrtüchtig waren. Der Kleinbus stand somit, bis ein geeigneter Fahrer zugeführt werden konnte.
Das Verkehrssachgebiet des Polizeipräsidiums, die Multiplikatoren der jeweiligen polizeilichen Fachbereiche der Verkehrs- und Kriminalpolizei sowie die neu beschulten Kolleginnen und Kollegen ziehen ein positives Fazit zum Seminar und dem dazugehörigen Kontrollstellenbetriebs. Es zeigt wieder einmal eindringlich, wie wichtig es ist, in dem oberfränkischen Transitbereich mit den dazugehörigen Autobahnen und Grenzübergängen, einen Blick in die Fahrzeuge zu werfen: Gründlich, ganzheitlich, mit Expertise, neuester Technik und Kontrollgeschick, so die Polizei abschließend in ihrer Mitteilung.