Strafvollstreckungskammer entscheidet über weitere Unterbringung in der Psychiatrie Anwalt: Ulvi K. kommt in diesem Jahr frei

Von Frank Schmälzle
Erneut auf dem Weg in den Gerichtssaal – diesmal aber in anderer Sache: Die Strafvollstreckungskammer hat zu entscheiden, ob Ulvi K. weiter in der geschlossenen Psychiatrie bleiben muss. Foto: dpa/Ebener Foto: red

Kommt er frei? Wird Ulvi K. aus der Psychiatrie entlassen? Diese Fragen muss die Strafvollstreckungskammer der Bayreuther Justiz unter Vorsitz von Richter Werner Kahler in diesen Tagen beantworten. Ulvis Anwalt, Thomas Saschenbrecker, meint: Ja, Ulvi kommt raus. Wenn vielleicht auch nicht gleich.

 
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Eigentlich ein Routinetermin – die Überprüfung, ob ein in der geschlossenen Psychiatrie untergebrachter und verurteilter Straftäter dort bleiben muss. Ob der Maßregelvollzug noch nötig und verhältnismäßig ist. Darauf hat jeder einmal im Jahr Anspruch. Doch wenn es um Ulvi K. geht, ist dieser Routinetermin ein Medienereignis. Ulvi. Der Mann, der als Mörder von Lichtenberg verurteilt worden war, als Mörder der kleinen Peggy. Und der im vergangenen Jahr bei einem Wiederaufnahmeverfahren doch freigesprochen wurde. Dass er Peggy vergewaltigt haben soll, dass er auch andere Sexualstraftaten begangenen haben soll, das hat juristisch allerdings immer noch Bestand.

Mehr Journalisten als Ulvi-Unterstützer sind am Donnerstag vor den Bayreuther Justizpalast gekommen. Den angekündigten Schweigemarsch durch die Innenstadt zum Gerichtsgebäude hatten die Ulvi-Getreuen um dessen Betreuerin Gudrun Rödel am Morgen kurzfristig abgesagt. Das Wetter zu schlecht und gerade mal neun Demonstranten. Man fuhr im Auto zum Gericht. Und dort nutzt Gudrun Rödel die Medienaufmerksamkeit, um ihre Sicht der Dinge in die Kameras und Mikrofone zu sagen.

Es sei ein Skandal, dass Ulvi seit nunmehr 13 Jahren im Bezirkskrankenhaus einsitzen müsse. Der Mord ist vom Tisch. Die Vergewaltigung sei nicht beweisbar. Die sexuellen Belästigungen seien nicht so gravierend, als dass sie 13 Jahre Unterbringung rechtfertigen würden. Das könne sie alles beweisen, sagt Rödel und klopft auf ihren Aktenkoffer. „Mein Schatzkästchen.“

Der geistig behinderte Ulvi braucht auch in Zukunft Hilfe, sagt seine Betreuerin. Ein strukturiertes Umfeld und eine Therapie. Aber die muss nicht hinter Gittern stattfinden. Mit einer Behinderteneinrichtung in Hof habe sie schon gesprochen. Die würde Ulvi sofort nehmen.

Dann geht sie zur Anhörung der Strafvollstreckungskammer ins Gerichtsgebäude. Dass heute eine Entscheidung fällt, dass Ulvi heute freikommt, damit rechnet niemand. Denn die Kammer trifft ihre Entscheidung über eine weitere Unterbringung erst in den folgenden Tagen. Eines, sagt Gudrun Rödel, weiß sie aber schon jetzt: Sollte das Gericht wieder zu der Meinung kommen, Ulvi müsse im Bezirkskrankenhaus bleiben, dann will sie schwerere Geschütze auffahren: „Dann legen wir Beschwerde beim Oberlandesgericht ein und rufen das Verfassungsgericht an. Denn was mit Ulvi passiert, ist bundesweit einmalig.“

Eine halbe Stunde später steht Rödel wieder vor dem Justizpalast. Und schimpft in die Kameras: Sie sei bei der Anhörung nicht einmal zu Wort gekommen. Und auf das, was sie „einen Kompromiss“ nennt, werde man nicht eingehen. Ulvi solle seine Therapie im Bezirkskrankenhaus in seinem eigenen Interesse fortsetzen, habe das Gericht vorgeschlagen. Und seine Unterstützer sollten nicht mit dem Kopf durch die Wand wollen. Rödel sagt: „Wenn ich mich darauf einlasse, wäre das ein Verrat an Ulvi.“ Und dann legt sie nach. Die Justiz habe ein Mordurteil zurücknehmen müssen. Jetzt gehe es für die Richter offenbar nur noch darum, das Gesicht zu wahren.

Gudrun Rödel rechnet nicht damit, dass die Strafvollstreckungskammer Ulvi aus der Psychiatrie entlassen wird. „Dass er kurzfristig frei kommt, glaube ich auch nicht“, sagt Ulvis Rechtsanwalt, Thomas Saschenbrecker. „Aber ich bin zuversichtlich, dass es eine Perspektive gibt.“ Dass Ulvi K. in diesem Jahr entlassen wird, sollte machbar sein. Zur Not mit einem Wiederaufnahmeverfahren, in dem es dann um den Vorwurf der Vergewaltigung geht.

Nach Angaben des Pressesprechers der Bayreuther Justiz, Jochen Götz, wird die Strafvollstreckungskammer ihre Entscheidung in den kommenden Tagen treffen. Sie wird schriftlich veröffentlicht.

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