Eigentlich ein Routinetermin – die Überprüfung, ob ein in der geschlossenen Psychiatrie untergebrachter und verurteilter Straftäter dort bleiben muss. Ob der Maßregelvollzug noch nötig und verhältnismäßig ist. Darauf hat jeder einmal im Jahr Anspruch. Doch wenn es um Ulvi K. geht, ist dieser Routinetermin ein Medienereignis. Ulvi. Der Mann, der als Mörder von Lichtenberg verurteilt worden war, als Mörder der kleinen Peggy. Und der im vergangenen Jahr bei einem Wiederaufnahmeverfahren doch freigesprochen wurde. Dass er Peggy vergewaltigt haben soll, dass er auch andere Sexualstraftaten begangenen haben soll, das hat juristisch allerdings immer noch Bestand.