In Kulmbach entstehen neue Hortplätze, das ist gleich in mehrerer Hinsicht eine gute Nachricht – vor allem mit Blick auf das Grundgesetz. Der Mangel an Betreuungsplätzen hindert vor allem Frauen daran, ihre verfassungsmäßigen Rechte in Anspruch zu nehmen. So heißt es in Artikel 12, dass jeder das Recht hat, seinen Beruf frei zu wählen. Ganz so frei ist frau allerdings nicht, denn die meisten Stellen werden in Vollzeit besetzt. Hat eine Mutter niemand, der tagsüber ihre Kinder betreut, kann sie sich die Bewerbung sparen.