Kohlenmonoxid: Rat vom Kaminkehrer

Von Renate Allwicher
Ein Polizist steht vor dem abgesperrten, privaten Grundstück in der Nähe von Arnstein. Jetzt ist bekannt, dass die Jugendlichen an einer Kohlenmonoxidvergiftung starben, das durch ein in der Laube stehendes und mit Benzin betriebenes Stromaggregat betrieben wurde. Foto: Daniel Karmann/dpa Foto: red

Stromerzeuger erzeugen nicht nur Strom, sondern auch das gefährliche Gas Kohlenmonoxid. Daran starben jetzt die sechs Jugendlichen in Arnstein, dadurch kam es auch bei Musikfestivals schon zu Todesfällen. „Das muss nicht sein“, sagt der Bezirkskaminkehrermeister Richard Herbst. „Man muss aber die Gefahren kennen und sich an die Regeln halten.“

 
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Ein Fest im Gartenhaus, ein Festivalbesuch mit Zelt – Stromaggregate werden gerne genutzt, um Musik zu hören, Getränke zu kühlen, einen Laptop zu benutzen oder das Handy zu laden. Es gilt aber ganz klar: „Einen Motor ohne Abgasanlage die ins Freie führt und dafür auch zugelassen ist, dürfen sie nur im Freien betreiben“, sagt Herbst. Er vermutet, in Arnstein sei ein Stromaggregat eingewintert worden, und von den Jugendlichen in Betrieb genommen, ohne dass es zuvor wieder an seinen Standort im Freien gestellt wurde.

Der Tod kommt schnell

„Das geht dann ganz schnell.“ Kohlenmonoxid sei ein sehr gefährliches Gas. Sobald eine gewisse Sättigung im Blut erreicht sei, komme jedee Hilfe zu spät. Bergleute hätten früher einen Wellensittich mit in die Grube genommen, um rechtzeitig einen Anstieg des Gases mitzubekommen. Angst davor müsse trotzdem niemand haben, solange er um die Gefahren wisse – das gelte auch beim richtigen Beheizen von Gartenhäusern.

Ein Ofenrohr aus dem Fenster reicht nicht

„Gartenhäuser können jederzeit mit einem normalen Kaminofen beheizt werden“, sagt Herbst. Diese müssen allerdings alle gesetzlichen Vorgaben erfüllen, alte Öfen sind nicht mehr zugelassen.  Gartenhäuser seien ja meist aus Holz, die Abgasanlagen müssen aber irgendwo durch die Wand: Dafür gebe es spezielle Brandschutzelemente. Außerdem müsse in jedem Fall ein richtiger Schornstein ran, ein einwandiges Ofenrohr sei nicht zulässig.

„Wir sehen das ab und zu: Ein Gartenhaus, wo ein Ofenrohr einfach zum Fenster rausragt. Wir versuchen dann herauszufinden, wem das gehört und das abzustellen. So ein Rohr kann schon alleine der Wind zur Seite drücken – dann passt der Anschluss an den Ofen nicht mehr und schon tritt Gas aus.“ Eigentlich gebe es die Verpflichtung, Öfen in Gartenhäusern anzumelden und vom Kaminkehrer abnehmen zu lassen. „Dann wären die Leute auf der sicheren Seite“, sagt Herbst.

Grillen in Räumen oder Zelten ist tabu

Völlig tabu ist das Grillen in Innenräumen, auch im Zelt, betont Herbst: „Sämtliche Grills dürfen nur draußen betrieben werden. Auch vermeintlich erloschene Gartengrills sollten nicht ins Haus gestellt werden. „Kohle muss in brandsicheren Behältern im Außenbereich abkühlen, dann kann sie über den Müll entsorgt werden“, erklärt der Kaminkehrermeister.

In Kleingartenkolonien sind die Menschen sensibilisiert

In Gartenhäusern sind Aggregate verboten, sagt auch Dieter Steinert, der Vorsitzende des Bayreuther Kleingartenvereins Exerzierplatz. „Das steht in der Gartenordung des Stadtverbandes, die für alle Kleingartenkolonien im Verband gilt.“ In der Kolonie Exerzierplatz gebe es 259 Gärten. „Stromaggregate haben sowieso nur ganz wenige“, sagt Steinert.

Er schätzt zwischen fünf und zehn Prozent der Gärten seien damit ausgestattet. Sie dürfen generell nicht zur Versorgung der Gartenlauben mit Strom oder zum Heizen verwendet werden, sondern ausschließlich für elektrische technische Geräte und dienen vor allem zur Stromversorgung von Heckenscheren oder Erdfräsen.

Die Leute seien seiner Erfahrung nach aber nicht leichtsinnig – die meisten zeigen sich für das Thema sensibilisiert. „Und wenn ich mitbekomme, dass sich jemand gefährdet, wird er sofort angesprochen“, sagt Steinert.

 

Die Vorgeschichte:

Sechs Tote wegen Stromaggregat

Ursache Kohlenmonoxid-Vergiftung

Warum Kohlenmonoxid so gefährlich ist

 

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