Die im vergangenen Jahr in Bayern eingeführten unverbindlichen Volksbefragungen werden vom Bayerischen Verfassungsgerichtshof überprüft. SPD und Grüne im Landtag halten sie für verfassungswidrig und haben dagegen geklagt. Das höchste bayerische Gericht verhandelt nun am Montag über die Klagen der beiden Oppositionsparteien. Ein Urteil fällt erst später. Konkret geht es darum, ob die Änderung des Landeswahlgesetzes zur Durchführung von Volksbefragungen mit der Bayerischen Verfassung vereinbar ist.