Weiter führte das Landratsamt an, dass der Mann im Juni 2018 unter starkem Drogeneinfluss auf einem Nachbaranwesen aufgetaucht sei, er habe nur eine Unterhose getragen, sei hyperaktiv und wirr aufgetreten. Zudem hatte ihn das Amtsgericht im März 2016 mit Strafbefehl wegen unerlaubten Anbaus von Cannabis zu einer Geldstrafe von 30 Tagessätzen verurteilt.
Doch ein amtsärztliches Attest vom März 2017 hatte ergeben, dass der Mann nicht abhängig von berauschenden Mitteln ist und derzeit körperlich und geistig geeignet, mit Schusswaffen umzugehen. Das Landratsamt verlängerte daraufhin den Jagdschein bis 2020.
Auch ein Gutachten des TÜV Thüringen vom Juli 2020 bescheinigte ihm, eine „ausreichende Leistungsfähigkeit“ im Umgang mit Waffen. Der Kläger machte für die Strafanzeigen der Frauen gegen ihn „Eifersucht“ verantwortlich.
Die Polizei habe in den vergangenen vier Jahren insgesamt zwölf Einsätze am Anwesen des Mannes gehabt, erläuterte Matthias Bachofner, der stellvertretende Leiter der Polizeiinspektion Bayreuth Land.
Das Verwaltungsgericht gab das Urteil am Dienstag nicht mehr bekannt. Die Verfahrensbeteiligten können den Tenor des Urteils am Mittwoch früh beim Gericht abrufen.