Klage vor Verwaltungsgericht Jäger will seine Waffen zurück

Peter Engelbrecht
Ein größerer Polizeieinsatz fand am 15. September 2017 in Plankenfels statt. Doch die Vorwürfe gegen einen Jäger erwiesen sich als falsch. Foto: /NEWS5 / Merzbach

Ein Jäger aus Plankenfels klagt vor dem Verwaltungsgericht Bayreuth gegen das Landratsamt. Er will seine Waffen zurück bekommen, die beschlagnahmt wurden. Den Vorwurf der waffenrechtlichen Unzuverlässigkeit weist der Mann zurück. Er war bei einem größeren Polizeieinsatz im September 2017 in die Schlagzeilen geraten, doch die Vorwürfe einer Frau hatten sich als falsch erwiesen.

 
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Bayreuth - Ein Jäger aus Plankenfels klagt vor dem Verwaltungsgericht in Bayreuth gegen das Einziehen seiner sechs Waffen durch das Landratsamt und fordert die Verlängerung seines Jagdscheins durch die Behörde. Nach Angaben des Klägers gebe es keine Bedenken gegen seine waffenrechtlichen Zuverlässigkeit.

Der 48-Jährige hatte im September 2017 für Schlagzeilen gesorgt, als an seinem Anwesen ein größerer Polizeieinsatz stattgefunden hatte, bei dem auch ein Sondereinsatzkommando beteiligt war. Eine Frau aus der Slowakei hatte gemeldet, dass sie mit einer anderen Slowakin vom Kläger in dessen Wohnung mit Waffen festgehalten und vergewaltigt worden sei. Sie habe entkommen können, während die andere Frau dort noch festgehalten werde. Nach kurzer Festnahme des Mannes stellte sich heraus, dass er zu Unrecht beschuldigt wurde, und die Frauen sich freiwillig bei ihm aufgehalten hatten. Doch dieser Fall spielte in der Verhandlung keine Rolle.

Die entscheidende Frage sei, ob der Kläger jagd- und waffenrechtlich zuverlässig ist oder nicht, erläuterte die Vorsitzende Richterin Angelika Schöner. Er hatte 2008 in Thüringen den Jagdschein und eine Waffenbesitzkarte erworben, war aber nach eigenen Angaben noch nie auf die Jagd gegangen.

Das Landratsamt vertrat die Auffassung, der Mann habe die entsprechende Zuverlässigkeit verloren, weil er gröblich gegen Vorschriften des Waffengesetzes verstoßen habe. So hätten Polizeibeamte nach einem Einsatz wegen eines angeblichen Notfalls im August 2019 bei ihm einen Elektroschocker gefunden, der als Taschenlampe getarnt war. Laut Waffengesetz sei dies eine verbotene Waffe. Doch das Amtsgericht stellte das entsprechende Strafverfahren wegen geringer Schuld ein.

Nach Angaben des Landratsamtes deuten verschiedene vom Gericht jeweils mangels Tatnachweis eingestellte Verfahren darauf hin, dass der Plankenfelser Waffen nutze, um andere Menschen einzuschüchtern. Dem Kläger wurden Menschenhandel, gefährliche Körperverletzung, und Freiheitsberaubung (Tatzeit Ende April bis Anfang Mai 2019), gefährliche Körperverletzung und Vergewaltigung (Mai 2019) sowie gefährliche Körperverletzung und Vergewaltigung (September 2019) vorgeworfen. Die Geschädigten waren jeweils Frauen aus der Slowakei, die bei ihm gewohnt hatten.

Weiter führte das Landratsamt an, dass der Mann im Juni 2018 unter starkem Drogeneinfluss auf einem Nachbaranwesen aufgetaucht sei, er habe nur eine Unterhose getragen, sei hyperaktiv und wirr aufgetreten. Zudem hatte ihn das Amtsgericht im März 2016 mit Strafbefehl wegen unerlaubten Anbaus von Cannabis zu einer Geldstrafe von 30 Tagessätzen verurteilt.

Doch ein amtsärztliches Attest vom März 2017 hatte ergeben, dass der Mann nicht abhängig von berauschenden Mitteln ist und derzeit körperlich und geistig geeignet, mit Schusswaffen umzugehen. Das Landratsamt verlängerte daraufhin den Jagdschein bis 2020.

Auch ein Gutachten des TÜV Thüringen vom Juli 2020 bescheinigte ihm, eine „ausreichende Leistungsfähigkeit“ im Umgang mit Waffen. Der Kläger machte für die Strafanzeigen der Frauen gegen ihn „Eifersucht“ verantwortlich.

Die Polizei habe in den vergangenen vier Jahren insgesamt zwölf Einsätze am Anwesen des Mannes gehabt, erläuterte Matthias Bachofner, der stellvertretende Leiter der Polizeiinspektion Bayreuth Land.

Das Verwaltungsgericht gab das Urteil am Dienstag nicht mehr bekannt. Die Verfahrensbeteiligten können den Tenor des Urteils am Mittwoch früh beim Gericht abrufen.

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