Auch ein pflegebedürftiger Ehemann und zwei schulpflichtige Kinder reichen nicht als Gründe aus, dass die Ehefrau und Mutter den gesetzlich vorgegebenen Weg beschreiten muss, um eine Aufenthaltserlaubnis zu erhalten. Sie muss mit ihrer minderjährigen Tochter ausreisen und in der aserbeidschanischen Hauptstadt Baku ein Visum für sich und das Mädchen beantragen.