Seither gilt, wie berichtet, in einem Umkreis von drei Kilometern um Waldau ein Sperrgebiet, in einem Radios von zehn Kilometern um den Ausbruchsort wurde eine Beobachtungszone eingerichtet. In diesen Zonen gelten besondere Regeln. Das Veterinäramt hat im Sperrbezirk alle rund 5000 Tiere bei 90 Haltern beprobt beziehungsweise begutachtet.
In der Beobachtungszone wurden 320 Geflügelhalter, die insgesamt 15 .000 Tiere in ihren Stallungen haben, angeschrieben und auf die besonderen Hygienevorschriften aufmerksam gemacht, die nun im Landkreis Kulmbach, aber besonders in den beiden Zonen um Waldau gelten, um eine Ausbreitung der Tierseuche auf andere Betreib zu vermeiden. Unter den Haltern sind Hobbybetriebe ebenso wie Ställe, in denen mehrere tausend Hühner leben.
Unter anderem sind Geflügelschauen verboten. Geflügel darf in und aus diesen Gebieten nicht transportiert werden. Das gilt nicht nur für lebende Tiere, sondern auch für Eier und Geflügelfleischprodukte. Sie dürfen weder in noch aus den betroffenen Betrieben gebracht werden, noch das zehn Kilometer-Gebiet verlassen, informiert das Veterinäramt. Eine allgemeine Stallpflicht für Geflügel ebenfalls verhängt. Sie gilt im gesamten Landkreis.
Bei den bislang bekannt gewordenen Fällen in deutschen Ställen sind in den vergangenen Tagen vor allem Puten, aber auch Hühner, Enten und Gänse betroffen gewesen. Bei Wildvögeln sind Schwäne, Graureiher, Wildgänse, aber auch Greifvögel und eine Eule positiv getestet worden.
Obwohl die Geflügelpest bislang in Deutschland nicht auf Menschen übergegriffen hat, ruft das Landratsamt auf, engen Kontakt zu erkranktem oder verendetem Geflügel zu meiden.
Wer ein krankes oder totes Tier entdeckt, sollte es weder berühren noch bewegen und über die Telefonnummer 09221/707-707 beziehungsweise per Mail unter veterinaeramt@landkreis-kulmbach.de den Fundort den Behörden melden.