Kieswäsch in Kulmbach Kanadagans an Geflügelpest verendet

Kanadagänse leben seit Jahren in einer Kolonie am Oberauhof in Kulmbach. Jetzt ist eine von ihnen an der Geflügelpest verendet. Foto: Melitta Burger

Jetzt ist bereits der dritte Fall der Tierseuche im Landkreis Kulmbach entdeckt worden. Für Geflügelhalter gelten Vorsichtsmaßnahmen.

 
Schließen

Diesen Artikel teilen

Kulmbach - Nun gibt es bereits den dritten betätigten Fall von Geflügelpest im Landkreis Kulmbach: Eine verendete Kanadagans, die das Kulmbacher Veterinäramt ans Friedrich-Löffler-Institut zur Untersuchung geschickt hatte, ist tatsächlich an der „Aviären Influenza“, wie die Tierseuche in der Fachsprache heißt, verendet.

Gefunden wurde das tote Tier am Oberauhof im Stadtgebiet von Kulmbach. An den bislang getroffenen Maßnahmen, die für den Landkreis Kulmbach getroffen wurden, ändert sich nichts.

Dr. Andreas Koller, Chef des Kulmbacher Veterinäramts, hatte es bereits befürchtet: Jetzt hat es das Friedrich-Löffler-Institut (FLI), das in Deutschland für Tierseuchen zuständig ist, bestätigt. Auch die Wildgans hatte Geflügelpest, wie auch ein Schwan vom Thurnauer Schlossweiher.

Die Krankheit nimmt Fahrt auf im ganzen Land, wie das tägliche Monitoring des FLI im Internet zeigt. Mehr als 30 Fälle sind seit dem 13. März bekannt geworden, 13 davon in Tierbeständen, die von Menschen gehalten werden. In all diesen Bereichen mussten Sperrzonen eingerichtet werden.

Einer dieser Fälle betrifft einen Stall in Waldau. Die Enten und Gänse, die dort gehalten wurden, sind Anfang der Woche an der Krankheit verendet, beziehungsweise wurden gekeult. Der Stall musste desinfiziert werden.

Seither gilt, wie berichtet, in einem Umkreis von drei Kilometern um Waldau ein Sperrgebiet, in einem Radios von zehn Kilometern um den Ausbruchsort wurde eine Beobachtungszone eingerichtet. In diesen Zonen gelten besondere Regeln. Das Veterinäramt hat im Sperrbezirk alle rund 5000 Tiere bei 90 Haltern beprobt beziehungsweise begutachtet.

In der Beobachtungszone wurden 320 Geflügelhalter, die insgesamt 15 .000 Tiere in ihren Stallungen haben, angeschrieben und auf die besonderen Hygienevorschriften aufmerksam gemacht, die nun im Landkreis Kulmbach, aber besonders in den beiden Zonen um Waldau gelten, um eine Ausbreitung der Tierseuche auf andere Betreib zu vermeiden. Unter den Haltern sind Hobbybetriebe ebenso wie Ställe, in denen mehrere tausend Hühner leben.

Unter anderem sind Geflügelschauen verboten. Geflügel darf in und aus diesen Gebieten nicht transportiert werden. Das gilt nicht nur für lebende Tiere, sondern auch für Eier und Geflügelfleischprodukte. Sie dürfen weder in noch aus den betroffenen Betrieben gebracht werden, noch das zehn Kilometer-Gebiet verlassen, informiert das Veterinäramt. Eine allgemeine Stallpflicht für Geflügel ebenfalls verhängt. Sie gilt im gesamten Landkreis.

Bei den bislang bekannt gewordenen Fällen in deutschen Ställen sind in den vergangenen Tagen vor allem Puten, aber auch Hühner, Enten und Gänse betroffen gewesen. Bei Wildvögeln sind Schwäne, Graureiher, Wildgänse, aber auch Greifvögel und eine Eule positiv getestet worden.

Obwohl die Geflügelpest bislang in Deutschland nicht auf Menschen übergegriffen hat, ruft das Landratsamt auf, engen Kontakt zu erkranktem oder verendetem Geflügel zu meiden.

Wer ein krankes oder totes Tier entdeckt, sollte es weder berühren noch bewegen und über die Telefonnummer 09221/707-707 beziehungsweise per Mail unter veterinaeramt@landkreis-kulmbach.de den Fundort den Behörden melden.

Autor

Bilder