Darauf weist das Auswärtige Amt am Donnerstag hin. Geschäfts- und Dienstreisen, Familienbesuche, Reisen aus medizinischen Gründen, zur Wahrnehmung von Behördenterminen und zur Teilnahme an Hochzeiten und Bestattungen sind weiterhin erlaubt. Dies gilt aber nur, wenn sie sich in den letzten 14 Tagen nicht länger als 12 Stunden in einem Land mit hohem Gefährdungsrisiko – Kategorie Rot – aufgehalten haben. Drittstaatenangehörige mit nachgewiesener langfristiger oder Daueraufenthaltserlaubnis in Deutschland oder einem anderen Land der grünen Kategorie und einem von Deutschland oder einem anderen EU-Staat ausgestellten Visum können aus einem Land der grünen Kategorie ohne Angabe von Gründen und ohne weitere Verpflichtung nach Tschechien einreisen.