Keine Beförderung - Kein Schadensersatz

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Eine Beamtin ist in ihrem Rechtsstreit gegen den Freistaat Bayern um ihre "schuldhaft" verweigerte Beförderung zur Direktorin der Spielbank Garmisch-Partenkirchen auch in zweiter Instanz gescheitert. Das Oberlandesgericht München hat am Donnerstag ihre Berufung gegen das Erst-Urteil verworfen (Az.: 1 U 1635/15).

 
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Die Regierungsrätin hatte die angestrebte Position 2001 nicht bekommen. Nach ihrer Auffassung wurde sie übergangen, weil sie im Jahr zuvor als Betriebsprüferin einen Steuerskandal bei einem Rüstungsunternehmen aufgedeckt und sich gegen die Anweisung ihres Dienstherrn gewehrt hatte, die Gewinne des Unternehmens als nicht steuerpflichtig einzustufen. Der Fall sei ihr damals entzogen und sie sei kalt gestellt worden. Die Beamtin wollte eine Entschädigung von 156 000 Euro für entgangenen Verdienst.

dpa

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