Kein Leinenzwang in Mistelbach

Von Dieter Jenß
Foto:dpa Foto: red

Hunde müssen in Mistelbach auch in Zukunft nicht angeleint werden. Der Gemeinderat hat den Erlass einer entsprechenden Satzung abgelehnt.

 
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Die Forderung nach einer Anleinpflicht für Hunde, die bei der Bürgerversammlung angesprochen worden war, fand in der Sitzung des Gemeinderates ihre Fortsetzung. Ulrich Forster hatte in der Bürgerversammlung von einer Begegnung mit einem freilaufenden Hund berichtet, dessen Besitzerin in der Nähe war.

Sein Erlebnis veranlasste Forster zu einem Antrag an den Gemeinderat, eine Anleinpflicht einzuführen. Nach Aussage von Bürgermeister Matthias Mann könne eine grundsätzliche Pflicht zum Anleinen nicht vollzogen werden. Vielmehr sei der Hundebesitzer für sein Tier verantwortlich. Fakt sei auch, so Mann, dass den Hunden ein Auslauf ermöglicht werden müsse. Eine weitere Alternative sei der Erlass einer Satzung, nach der Hunde ab einer bestimmten Größe anzuleinen seien, so der Bürgermeister.

Ähnliche Vorfälle in Hummeltal

„Wir sollten dem Beispiel der Gemeinde Hummeltal folgen“, forderte CSU-Fraktionssprecherin Sabine Habla. Dort sei wegen ähnlicher Vorfälle eine Satzung erlassen worden, die Leinenpflicht für Hunde ab einer Größe von 50 Zentimeter vorsehe. Dagegen wandte sich Monika Miklis (SPD), selbst Hundehalterin. Sie wollte zunächst wissen, wie viel Beschwerden es bisher in der Gemeinde Mistelbach gegeben habe. Im vergangenen Jahr seien es zwei gewesen, so Mann. „Da gibt es sicherlich eine große Dunkelziffer“, so Sabine Habla, die betonte, dass das Thema viele Leute bewege. Deshalb könne man es nicht einfach abschmettern.

„Nur weil wieder einmal eine Anfrage aus der Bürgerversammlung kommt, sollten wir nicht einfach eine Satzung erlassen“, erwiderte zweiter Bürgermeister Harald Licha (SPD). „Ich sehe keinen Vorteil in einer Satzung. Dies würde nichts ändern.“

Schilder lassen Hundebesitzer kalt

Probleme sah Monika Miklis auch darin, ob von einem Hund, der eine Höhe von 48 Zentimetern misst, weniger Gefahr ausgehe als bei einem Hund mit einer Höhe von 51. Ihre Erfahrungen zeigten, dass kleinere Hunde meist weniger hören. CSU-Gemeinderat Daniel Ermer, Mitarbeiter im Bauhof, berichtete, dass das am Kinderspielplatz auf dem Freizeitgelände aufgestellte Schild „Hunde sind an der Leine zu führen“ Hundebesitzer überhaupt nicht interessiere. Die Hunde dürften sich dort alles erlauben.

Die Lärmbelastung durch Hunde sprach Alexander Bär (CSU) an. „Wir würden uns durch eine Satzung nichts vergeben“, betonte er. Eine andere Sicht der Dinge brachte Monika Miklis vor. Grundsätzlich müsste die Gemeinde eine Auslauffläche zur Verfügung stellen. Unerklärlich sei es ihr, warum sich niemand traue, Besitzer von auffälligen Hunden anzuzeigen. Sie forderte die Bürger deshalb zu mehr Zivilcourage auf.

Eine von Bürgermeister Mann schließlich veranlasste Abstimmung über den Erlass einer Satzung zum Anleinen von Hunden ergab eine Ablehnung von vier zu sechs Stimmen.

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