Verurteilung im Eishallen-Prozess rechtskräftig

KARLSRUHE/TRAUNSTEIN. Über vier Jahre nach dem Einsturz der Eissporthalle von Bad Reichenhall ist die bisher einzige Verurteilung in dem Prozess um die Schuldfrage rechtskräftig.

 
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Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe verwarf die Revision gegen den Schuldspruch für den Konstrukteur des Hallendaches. Der Mann war im November 2008 wegen fahrlässiger Tötung zu eineinhalb Jahren Haft auf Bewährung verurteilt worden, hatte gegen das Urteil aber Revision eingelegt. Bei der Katastrophe am 2. Januar 2006 starben 15 überwiegend junge Menschen, 6 weitere Opfer wurden schwer verletzt.

Der Verteidiger des Ingenieurs, Harald Baumgärtl, teilte am Donnerstag in Bernau a. Chiemsee mit, der 1. BGH-Senat habe zur Begründung lediglich mitgeteilt, dass die Überprüfung des Schuldspruchs keine Hinweise auf Rechtsfehler ergab. Die Rechtskraft des Urteils sei für seinen Mandanten vor allem wegen der hohen Prozesskosten verhängnisvoll, erläuterte der Anwalt. Ein Sprecher der Traunsteiner Staatsanwaltschaft bestätigte, dass die Revision verworfen wurde.

Am 12. Januar hatte der BGH in mündlicher Verhandlung entschieden, dass der Prozess um die Klärung der Schuldfrage zu der Tragödie in einem Punkt vor dem Traunsteiner Landgericht neu verhandelt werden muss. Ein Gutachter, der trotz einer umstrittenen Studie freigesprochen worden war, muss sich erneut vor Gericht verantworten, möglicherweise noch in diesem Herbst. Der Statiker habe das Dach nicht so sorgfältig untersucht, wie dies im Auftrag der Stadt gefordert worden sei, entschied das Gericht in Karlsruhe.

dpa

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