Der Verteidiger des Ingenieurs, Harald Baumgärtl, teilte am Donnerstag in Bernau a. Chiemsee mit, der 1. BGH-Senat habe zur Begründung lediglich mitgeteilt, dass die Überprüfung des Schuldspruchs keine Hinweise auf Rechtsfehler ergab. Die Rechtskraft des Urteils sei für seinen Mandanten vor allem wegen der hohen Prozesskosten verhängnisvoll, erläuterte der Anwalt. Ein Sprecher der Traunsteiner Staatsanwaltschaft bestätigte, dass die Revision verworfen wurde.
Verurteilung im Eishallen-Prozess rechtskräftig
Redaktion 18.02.2010 - 14:00 Uhr