Kampf gegen Terrorismus Polizei rüstet digital auf

Jürgen Umlauft
Die bayerische Polizei will schwere Kriminalität und Terrorismus mit neuen digitalen Mitteln bekämpfen. Foto: dpa/Matthias Balk

Bislang müssen Ermittler Daten ihrer Recherche noch aus mehren Quellen manuell zusammenführen. Eine neue Software soll diesen Schritt überflüssig machen – und schneller Ergebnisse liefern.

 
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München - Die bayerische Polizei will ihre Fahndungs- und Ermittlungsarbeit mit einer eigens konzipierten Software digitalisieren. Ziel ist es, aus verschiedenen Datenbanken schnell Informationen über Tatverdächtige und ihr Umfeld in Fällen schwerer Kriminalität oder Terrorismus zu erhalten. „Wir müssen uns als moderne Polizei die Digitalisierung zunutze machen, um schwere Straftaten zu bekämpfen“, erklärte der Inspekteur der bayerischen Polizei, Norbert Radmacher, bei der Vorstellung des Projekts „Verfahrensübergreifende Recherche- und Analyseplattform“ (VeRA) im Innenausschuss des Landtags. Die Software soll 2021 eingeführt werden.

Nach Angaben Radmachers werden die Informationen, wie kürzlich bei der Messerattacke in Würzburg, derzeit noch manuell aus den verschiedenen Datenbanken der Polizei und anderer Behörden zusammengefasst und anschließend analysiert und ausgewertet. Dieses Verfahren sei zeit- und personalintensiv sowie fehleranfällig. Mit VeRA wolle man diese Recherche schneller und besser machen. Neue Kompetenzen für die Polizei seien damit nicht verbunden, betonte Radmacher. Demnach soll VeRA nicht bei Bagatelldelikten eingesetzt werden.

Gewahrt sei auch der Datenschutz. Zugriff auf die digitalen Daten hätten nur wenige, speziell geschulte Polizeibeamte. Der Präsident des Landeskriminalamtes Harald Pickert ergänzte, das VeRA-Netzwerk werde keine Schnittstelle zum Internet haben. IT-Dienstleister bekämen keinen Zugriff, auch eine Fernwartung sei ausgeschlossen. Alle nötigen Server stünden im Rechenzentrum der bayerischen Polizei.

Der Grüne Martin Runge bezweifelte die Notwendigkeit der digitalen Aufrüstung bei der Polizei nicht, es blieben aber „einige Fragezeichen bezüglich des Datenschutzes“. Als Beispiele nannte Runge den Zugriff auf Daten, die zu anderen Zwecken als der Bekämpfung von Terrorismus und schwerer Kriminalität erfasst worden seien sowie die niederschwelligeren Zugriffsrechte schon bei drohender Gefahr. Horst Arnold (SPD) forderte eine gesetzliche Grundlage für den VeRA-Einsatz. Es müsse festgelegt werden, wo die Grenze zu den angesprochenen Bagatelldelikten verlaufe. Zudem brauche es eine klare Definition der Verwendungszwecke polizeilicher und behördlicher Daten sowie der Eingriffsschwellen.

Dagegen hielt Richard Graupner (AfD) alle Bedenken zur VeRA-Einführung für ausgeräumt. Es stehe außer Frage, dass für eine erfolgreiche Polizeiarbeit der Einsatz moderner IT-Anwendungen unerlässlich sei. Ähnlich äußerte sich Alfred Grob (CSU). Er sah die Belange des Datenschutzes ausreichend gewürdigt. Wolfgang Hauber (Freie Wähler) forderte hingegen die Klärung noch offener Datenschutzfragen.

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