Accessoires Hut, Mütze oder Handschuhe tragen wohl die wenigsten beim Arbeiten. Man will ja nicht auffallen. Modisch und wärmend sind jedoch Accessoires wie Halstücher, Schals, Stolen, Bein- und Armstulpen. Auch hier greift man am besten zu Materialien wie Seide oder Wolle. Baumwolle, Leinen oder Viskose sind weniger geeignet, da beide Stoffe eher kühlen. Bei Hausschuhen nimmt man lieber geschlossene Varianten, Schlappen lassen die Füße auskühlen. Ein Futter aus Schaffell isoliert zusätzlich, auch bei Jacken.
Beheizbare Kleidung Hightech spielt auch im Textilbereich eine immer größere Rolle. So ist seit einigen Jahren beheizbare Kleidung auf dem Markt. Dabei sind in Jacken, Oberteile, lange Unterhosen und Co. dünne Drähte eingesetzt, die auf Knopfdruck Wärme produzieren. Klingt verlockend. Ist aber laut Deutscher Umwelthilfe und Verbraucherzentralen unnötig, umweltschädigend und teils lebensgefährlich.
Problematisch ist unter anderem die Entsorgung der Lithium-Ionen-Akkus, mit denen man die Mini-Heizelemente erhitzt. Die Akkus können zudem überhitzen und sich spontan entzünden. Und schließlich mache beheizbare Kleidung auf Dauer kälteempfindlicher, da es den natürlichen Ausgleichsmechanismus schwäche, heißt es von der Verbraucherzentrale Hamburg. Unserem Körper tut es also ab und zu sogar ganz gut, wenn wir frieren.
19-Grad-Regelung im Büro
Regelung
Weniger heizen, weniger beleuchten: In Deutschland soll Energie gespart werden. Was nun gilt.
Temperatur
Öffentliche Gebäude – und somit auch Büros – dürfen nur noch bis 19 Grad geheizt werden, sofern die Menschen dort vorwiegend sitzen. Wird hauptsächlich im Stehen oder Gehen gearbeitet, wird bis 18 Grad, bei mittelschwerer Arbeit bis 16 Grad und bei körperlich schwerer Arbeit bis 12 Grad geheizt. Viele Unternehmen haben sich diesen staatlichen Vorgaben angepasst. Klauseln in Wohnungsmietverträgen, die Mieter zum Heizen auf eine bestimmte Mindesttemperatur verpflichten, werden vorübergehend ausgesetzt.
Warmwasser
Foyers und Flure werden nicht mehr geheizt, es sei denn aus sicherheitstechnischen Gründen. Auch Durchlauferhitzer oder Boiler in Toiletten oder Teeküchen werden abgestellt, solange der Betrieb nicht aus hygienischen Gründen zwingend ist.
Ausnahmen
Kliniken, Krankenhäuser, Pflegeeinrichtungen, Schulen und Kindertagesstätten sind davon ausgenommen.