Nicht im Restaurant - auch nicht im Auto?
Doch war die Zeugin überhaupt im Auto? Nach den Aussagen zweier Zeugen vom Dienstag war diese Gewährsfrau der Hauptzeugin an diesem Abend nicht, wie von ihr und der 48-jährigen Hauptzeugin behauptet, bei dem Abendessen mit dem Wirtschaftsprüfer dabei. Dessen Ehefrau bezeugt, sie sei damals ausnahmsweise zu einem Geschäftsessen ihres Mannes mit dem Angeklagten mitgekommen. Die damalige Lebensgefährtin des Angeklagten sei bei dem Essen nicht dabei gewesen.
Der Patriarch verdient eine halbe Million im Jahr
Der Ehemann der Zeugin berichtete, seine Geschäftsbeziehung zu dem Angeklagten dauere schon 20 Jahre an. Der Angeklagte sei sehr wohlhabend, sagte der 50-jährige Wirtschaftsprüfer auf Frage des Gerichtsvorsitzenden Michael Eckstein: Das Einkommen des Firmenpatriarchen liege bei bis zu 500 000 Euro pro Jahr. Auch der Wirtschaftsprüfer bezeugte: Nur seine Ehefrau, er selbst, der Angeklagte und dessen Tochter hätten an dem Essen teilgenommen – nicht aber die damalige Lebensgefährtin.
Es sind Zeugen der Verteidigung
Woher die Zeugen das so genau wissen? Sie wurden kurz nach der Verhaftung des Angeklagten von der jetzigen Ehefrau des Angeklagten gefragt, ob sie als Zeugen zur Verfügung stünden. Der Wirtschaftsprüfer erklärte, er könne die Teilnehmer des Abendessens deshalb so genau nennen, weil er in einem Kalendereintrag eine wesentliche Gedächtnisstütze habe.
Kalendereintrag als Gedächtnisstütze
Auf dem Blatt stehen vier Namen. Den Kalendereintrag übergab der Zeuge in Kopie ans Gericht. Im Original steht der Name seiner Ehefrau mit einem anderen Stift geschrieben. Der Zeuge: „Deshalb meine ich, dass meine Frau nachträglich eingeladen worden sein muss.“ Laut dem Kalendereintrag begann das Abendessen um 19 Uhr und dauerte 4,25 Stunden. Demzufolge brachen der Angeklagte und seine Tochter gegen 23.30 Uhr vom Restaurant auf. Zu zweit.
Eine neue Alleinerbin
Für die Komplotttheorie der Verteidigung liefert der Wirtschaftsprüfer Munition: Die Tochter des Angeklagten sei lange als Alleinerbin vorgesehen gewesen, dann aber habe der Patriarch ein Testament zugunsten seiner jetzigen Ehefrau gemacht. In den Prozess ist damit die Rache der Enterbten als Motiv einer möglichen Falschbezichtigung eingeführt.