Welche Organisationen in diese Kategorie fallen, sei von Fall zu Fall zu entscheiden, sagte ein Sprecher des Innenministeriums. Entscheidend für den Entzug der Staatsangehörigkeit sei ohnehin die Beteiligung des Betroffenen an Kampfhandlungen.
Großbritannien und Australien hatten solche Gesetzesänderungen schon vor längerer Zeit beschlossen - und auch schon zur Anwendung gebracht. In der Union ärgern sich jetzt einige Innenpolitiker, dass es hierzulande bis zu einer Einigung so lange gedauert hat. Der damalige Unionsfraktionsvize Thomas Strobl (CDU) habe diesen Vorschlag schon früh im Jahr 2014 eingebracht, der Koalitionspartner SPD habe dem allerdings mehrfach nicht zugestimmt. "Für viele der aktuell relevanten IS-Kämpfer kommen wir deshalb jetzt leider zu spät", sagte der CDU-Innenpolitiker Armin Schuster der Deutschen Presse-Agentur. Als Signal für die Zukunft sei das neue Gesetz dennoch richtig.
Die migrationspolitische Sprecherin der Grünen-Bundestagsfraktion, Filiz Polat, widersprach dem. Sie sagte: "Den Verlust der Staatsangehörigkeit als vermeintlich sicherheitspolitisches Instrument einzusetzen, ist pure Schaufensterpolitik." Anstatt sich deutscher Staatsangehöriger zu entledigen, solle die Bundesregierung besser dafür sorgen, dass IS-Anhänger in Deutschland vor Gericht gestellt würden. FDP-Fraktionsvize Stephan Thomae warnte, damit betrete die Koalition "den gefährlichen Pfad des Feindstrafrechts". Diese Art von "Symbolpolitik" bringe Deutschland bei der Lösung der Probleme mit den deutschen IS-Rückkehrern keinen Schritt weiter.