Strafgefangene in Bayern dürfen künftig häufiger und auch ohne dringenden Anlass mit Angehörigen oder Freunden telefonieren. Das beschloss der Landtag auf Grundlage eines Gesetzentwurfes der Staatsregierung mit breiter Mehrheit. Dagegen stimmte lediglich die AfD. Die Häftlinge müssen sich ihre Gespräche allerdings von der Anstaltsleitung genehmigen lassen. Verwehrt werden können die Telefonate nur, wenn eine Gefahr für Sicherheit und Ordnung zu erwarten ist oder der Opferschutz dagegen spricht. Die Gespräche sollen grundsätzlich in den Haftzellen oder geschützten Räumen geführt werden können, auch Video-Telefonate sollen ermöglicht werden. Die Kosten müssen im Regelfall die Gefangenen übernehmen.