Bei einer Sachverständigen-Anhörung im Rechtsausschuss des Bundestages vertraten einige der eingeladenen Juristen am Montag die Auffassung, wenn dies politisch gewollt wäre, sei dafür eine Grundgesetzänderung nötig. Frauke Brosius-Gersdorf von der Leibniz Universität Hannover erklärte dagegen, der Ehebegriff in der Verfassung sei nicht zwingend nur auf Verbindungen zwischen Mann und Frau anzuwenden. Sie sagte, der „beschränkte Vorstellungshorizont der Mütter und Väter der Verfassung“ dürfe kein Hinderungsgrund für eine Öffnung der Ehe für homosexuelle Paare sein.
Juristen sind uneins über Ehe für Homosexuelle
Redaktion 28.09.2015 - 17:29 Uhr