Juristen sind uneins über Ehe für Homosexuelle

Die gesellschaftlich umstrittene Frage, ob die Ehe auch für Homosexuelle geöffnet werden sollte, entzweit auch die Experten.

 
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Bei einer Sachverständigen-Anhörung im Rechtsausschuss des Bundestages vertraten einige der eingeladenen Juristen am Montag die Auffassung, wenn dies politisch gewollt wäre, sei dafür eine Grundgesetzänderung nötig. Frauke Brosius-Gersdorf von der Leibniz Universität Hannover erklärte dagegen, der Ehebegriff in der Verfassung sei nicht zwingend nur auf Verbindungen zwischen Mann und Frau anzuwenden. Sie sagte, der „beschränkte Vorstellungshorizont der Mütter und Väter der Verfassung“ dürfe kein Hinderungsgrund für eine Öffnung der Ehe für homosexuelle Paare sein.  

Wer in einer homosexuellen Lebenspartnerschaft lebt, soll nach dem Willen der Bundesregierung künftig weitere Rechte erhalten, die bislang Eheleuten vorbehalten waren. Aus Sicht der Opposition geht der Gesetzentwurf der Bundesregierung zur „Bereinigung des Rechts der Lebenspartner“  aber nicht weit genug. Die Union lehnt die Ehe gleichgeschlechtlicher Partner ab. Grüne und Linke haben Gesetzentwürfe zur „Ehe für Alle“ eingebracht. Für Verfassungsänderungen bedarf es einer Zweidrittelmehrheit der Mitglieder des Bundestags und der Stimmen des Bundesrats.

dpa

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