Junger Pegnitzer gesteht Waffen, Drogen und eine Fahrt im Rausch

Manfred Scherer (1)
Um Drogen und Waffen ging es in einer Verhandlung des Amtsgerichts. Foto: Archiv/Scherer

19 Jahre ist er jung. Im Jahr 2022 verlor ein junger Pegnitzer die Kontrolle. In seiner Gerichtsverhandlung macht er das Richtige: Er bekennt sich schuldig.

 
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Zwei unerwartete Ereignisse waren es, die den Heranwachsenden auf die Anklagebank bei Jugendrichter Alois Meixner brachten. Das erste Ereignis läutete das für den jungen Mann verflixte Jahr am 24. Januar 2022 ein. Er hatte gerade die Grenze von Tschechien nach Deutschland überquert, als Zollbeamte ihn in Waldsassen zur Kontrolle aufforderten. Eine Zollfahnderin berichtete im Prozess als Zeugin: Man stelle oft fest, dass Tschechienbesucher bei ihrer Rückkehr verbotene Gegenstände nach Deutschland bringen – und man habe den Angeklagten routinemäßig nach so etwas gefragt. Drogen? Waffen? Die Antwort des jungen Pegnitzers: Nein.

Die Zöllner kontrollierten den Reisenden dennoch. In seinen Jacken- und Hosentaschen hatte er: 0,4 Gramm Marihuana. Einen Schlagring. Einen Elektroschocker. Ein Butterflymesser. Das Marihuana – bekanntlich eine verbotene Drogen. Die drei Gegenstände – alles verbotene Waffen.

Drogeneinfuhr, Besitz und „Verbringen“ von verbotenen Waffen lautete nun die Anklage. Und der 19-Jährige sagte auf die Frage des Richters, ob er zur Anklage Angaben machen wolle: „Keine Angaben.“ Und dann den Nachsatz: „Ich bekenne mich ja schuldig.“ Worauf Strafrichter Meixner erklärte: „Dann ist das ein Geständnis und durchaus eine Angabe.“

Wer von den etwa zehn Zuhörern im Sitzungssaal erwartet hatte, der Prozess werde nun schnell gehen, erlebte eine Überraschung. „Ihre zweite Anklage, haben sie die schon bekommen“, fragte Richter Meixner. Der 19-Jährige erklärte: Ja, habe er. Ob er die Vorwürfe darin möglicherweise auch einräumen wolle, fragte der Richter weiter. In dem Fall könne diese zweite Anklage gleich im laufenden Prozess mitverhandelt werden. Der junge Pegnitzer war einverstanden, sodass es zur Verlesung der zweiten Anklage kam. Darin geschildert das zweite unerwartete Ereignis des Jahres 2022: Am 19. September fuhr der Angeklagte mit einem Kleintransporter auf der A3 Richtung Passau und wurde dort kontrolliert. Bei sich hatte er: 2,5 Gramm Amphetamin, zehn Gramm Haschisch und etwa ein Gramm Marihuana. Der Vorwurf: Fahren unter Einfluss von Drogen und Drogenbesitz.

Der Angeklagte erklärte, er habe am Wochenende zuvor gefeiert auf einer Party und gedacht, dass das „nach 24 Stunden draußen ist“. Und, ja: Er konsumiere seit rund eineinhalb Jahren vorwiegend Cannabis, manchmal etwas Amphetamin. Ob er sich schon Gedanken darüber gemacht habe, wie er von den Drogen wieder wegkomme, wollte der Richter wissen. Die Antwort: „Besser wär’s, ja, aufzuhören.“

Eine Mitarbeiterin des Kreisjugendamtes bescheinigte dem Heranwachsenden Reifeverzögerungen und sprach sich für die Anwendung von Jugendstrafrecht aus. Schwierige Familienverhältnisse, in der Schule Probleme aufgrund eines Aufmerksamkeitsdefizitsyndroms und einer Lese- und Rechtschreibschwäche. Der junge Mann hat zurzeit einen festen Job mit rund 1500 Euro Nettoverdienst.

Richter Meixner verhängte 600 Euro Geldauflage, ein einmonatiges Fahrverbot und eine Geldbuße von 500 Euro. Er ordnete an, dass der Verurteilte bei der Suchtberatung vorstellig werden muss.

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