Jeitner: Ich sage dazu nichts – Er war länger krank – Droh- und Schmähbrief nach der Wahl Fichtelberg: Gemeinde trennt sich von Verwaltungsleiter

Von Andreas Gewinner
19.12.2013, Fichtelberg, Rathaus, Matthias Jeitner, Foto: Andreas Harbach, ha Foto: red

Die Gemeinde Fichtelberg hat sich von ihrem Geschäftsleiter Matthias Jeitner getrennt. Das gab Bürgermeister Georg Ritter (CSU) in der öffentlichen Gemeinderatsitzung am Dienstagabend bekannt. Weitere Details nannte er nicht.

 
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Jeitner gestern auf Nachfrage zum Kurier: „Ich sag dazu erst mal überhaupt nichts.“ Jeitner hatte für den CSF, die Gruppierung des bisherigen Bürgermeister Castro Riemenschneider, bei der Kommunalwahl als Bürgermeister kandidiert, hatte bei vier Kandidaten aber nur zehn Prozent der Stimmen erhalten. Gewählt worden war in der Stichwahl mit Ritter der bisherige Kämmerer im Rathaus.

Jeitner war seit ein paar Monaten krankgeschrieben. Nach Kurierinformationen hatte er nach der Wahl einen Schmäh- und Drohbrief erhalten, in dem es unter anderem heißt: „Jetzt wird abgerechnet und aufgeräumt.“ Und: „Verschwinde und komm nie wieder.“ Der anonyme Brief ist unterschrieben mit „Gewissen von Fichtelberg“.

Einen kranken Mitarbeiter kündigen, geht das (so es denn eine Kündigung war)? „Es ist ein weit verbreiteter Irrtum, dass man im Krankenstand nicht gekündigt werden kann“, sagt Eva Blaurock, Fachanwältin für Arbeitsrecht in der Kanzlei Kramme, Günther und Kollegen in Bayreuth. Auch ein arbeitsunfähiger Arbeitnehmer könne grundsätzlich – bis auf wenige gravierende Ausnahmefälle - bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen gekündigt werden. Nur der Krankenstand allein verhindert nicht den Ausspruch einer betriebsbedingten, verhaltensbedingten oder personenbedingten Kündigung.

Zwar ist die Krankheit selbst kein Kündigungsgrund, so Blaurock, jedoch kann der Arbeitgeber personenbedingt kündigen, wenn die Krankheit des Arbeitnehmers zu erheblichen Störungen im Arbeitsverhältnis führt. „Dies ist an hohe Hürden geknüpft“ und es müsse zum Zeitpunkt des Ausspruchs der Kündigung, egal ob wegen einer langandauernden Erkrankung oder wegen wiederholter erheblicher Kurzerkrankungen gekündigt wird, auf jeden Fall eine negative Prognose für die Zukunft hinsichtlich des Gesundheitszustandes des Arbeitsnehmers vorliegen, damit die Kündigung gegebenenfalls gerechtfertigt sein könnte. „Ob diese negative Prognose des Gesundheitszustandes gegeben ist, kann meist nur vor den Arbeitsgerichten geklärt werden.“

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