Dreistellige Zahl an Personen und Organisationen
Nach Informationen der Deutschen Presse-Agentur werden die neuen Maßnahmen insgesamt etwa 200 Personen, Unternehmen und Organisationen treffen. Gelistete Personen sind nicht nur von Vermögenssperren betroffen. Mit ihnen dürfen auch keine Geschäfte mehr gemacht werden und sie dürfen auch nicht mehr in die EU einreisen. Dies soll bis zum Jahrestag an diesem Samstag geschehen.
Das bislang letzte EU-Sanktionspaket gegen Russland umfasste unter anderem das Verbot, Diamanten und Diamantschmuck aus Russland in die Europäische Union einzuführen. Schon länger gibt es unter anderem ein weitreichendes Einfuhrverbot für Rohöl, Kohle, Stahl, Gold und Luxusgüter sowie Strafmaßnahmen gegen Banken und Finanzinstitute.
Nutzung russischer Zentralbank-Gelder geplant
EU-Beamte in Brüssel verweisen zudem darauf, dass erst kürzlich die Abschöpfung von Erträgen aus der Verwahrung eingefrorener russischer Zentralbank-Gelder für die Ukraine beschlossen wurde. Das vereinbarte Verfahren sieht vor, in einem ersten Schritt dafür zu sorgen, dass die außerordentlichen Erträge aus der Verwahrung von Vermögen der russischen Zentralbank gesondert aufbewahrt werden. In einem zweiten Schritt ist dann geplant, einen Teil der Gelder an die Ukraine weiterzuleiten. Dafür müssen allerdings noch weitere Rechtstexte ausgearbeitet werden.
Schätzungen zufolge könnte jährlich eine Summe in Milliardenhöhe anfallen, da in der EU nach Kommissionsangaben mehr als 210 Milliarden Euro der russischen Zentralbank eingefroren wurden und die Erträge aus der Verwahrung des Kapitals laufend steigen.